Förderprogramme

Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen bietet sich die Möglichkeit, Förderprogramme von Bund und Ländern in Anspruch zu nehmen.

Hier ein Überblick:

Investitionsförderung

Ihr Unternehmen möchte in digitale Technologien investieren?

Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU (BMWK)

WER?
Rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie der freien Berufe (3 - 499 Mitarbeiter, keine kommunalen Unternehmen mit öfftl. Beteiligung).

WAS?
Gefördert werden Investitionen in zwei Module (kumulativ oder alternativ):

  1. Investitionen in digitale Technologien einschl. Prozesse und Implementierungen (i. d. R. Drittleistungen, Hardware und Software). Beispielhaft sind Sensorik oder 3D-Druck.
  2. Investitionen in Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeiter wie z.B. zu digitalen Strategien oder Technologien, agilem Arbeiten, IT-Sicherheit und Datenschutz.

WIE?

  • Förderquote: 40% (Unternehmen bis 50 Mitarbeiter), 35% (Unternehmen bis 250 Mitarbeiter), 30% (Unternehmen bis 499 Mitarbeiter).
  • Erhöhte Fördersätze (insgesamt max. 20%):
    • zusätzlich 10% in strukturschwachen Regionen (GRW-Gebietskulisse)
    • zusätzlich 5% bei Investitionen innerhalb Wertschöpfungsketten/-netzwerke
    • zusätzlich 5% beim Schwerpunkt IT-Sicherheit einschließlich Datenschutz
  • Fördersumme: max. 50.000 Euro für Einzelunternehmen und max. 100.000 Euro bei Unternehmen aus Wertschöpfungsketten/-netzwerken
  • Fördersumme: mind. 17.000 Euro bei Modul 1 oder bei Modulen 1 & 2 sowie mind. 3.000 Euro bei Modul 2
  • Mit dem Antrag muss ein Digitalisierungsplan eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website zum Programm „Digital Jetzt“:
Digital jetzt - Investitionsförderung für KMU

Digitalbonus.Niedersachsen (MW Nds.) (ausgelaufen, Nachfolgeprogramm für 2024 geplant)

WER?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Definition EU) der gewerblichen Wirtschaft, der Life Sciences, aus dem Bereich eHealth, des Handwerks sowie kleine freiberufliche Planungsbüros im Bereich des digitalen Bauens mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen.

WAS?
Förderung von Investitionen zur Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen und zur Verbesserung der IT-Sicherheit.

Investitionen in IKT-Hardware, Software und Softwarelizenzen sowie Investitionen in die Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, sofern ein Kaufpreis von 5.000 Euro (brutto) überschritten wird.

Es muss sich um ein/mehrere Exemplar/e der Software oder Hardware handeln und die Nutzungsdauer muss mindestens 1 Jahr betragen.

WIE?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderquote: bis zu 40% der förderfähigen Kosten für kleine und 20% der förderfähigen Kosten für mittlere Unternehmen
  • Fördersumme: mind. 3.000 Euro bis max. 10.000 Euro
  • Mindestgesamtinvestitionssumme für kleine Unternehmen: 7.500 Euro
  • Mindestgesamtinvestitionssumme für mittlere Unternehmen: 15.000 Euro
  • Ausschlaggebend für die Förderfähigkeit ist die Einleitung eines digitalen Transformationsprozesses im Unternehmen.
  • Antragstellungen sind laufend möglich.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der NBank:
Digitalbonus.Niedersachsen (NBank)

Beratungsförderung

Sie wollen Ihr Unternehmen digitalisieren und benötigen Unterstützung durch eine/n Berater/in?

Förderung von Unternehmensberatungen für KMU (BMWK)

Wer?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU-Definition EU) der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe mit Unternehmenssitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland.

Was?

Gefördert werden konzeptionell und individuell durchgeführte Beratungen (Einzelberatungen) zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung wie z.B. dem digitalen Wandel, Kosteneinsparungen oder Anpassungen des Geschäftsmodells.

Wie?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderquote: 50%
  • Förderumfang: förderfähige Beratungskosten max. 3.500 Euro (Eigenanteil: 1.750 Euro)
  • zwei in sich geschlossene Beratungen pro Jahr und max. fünf innerhalb der Richtliniendauer.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle:
BAFA - Unternehmensberatungen

go-Digital (BMWK)

WER?
Rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks
(< 100 Mitarbeiter, ≤ 20 Mio. Vorjahresumsatz, ≤ 20 Mio. Vorjahresbilanzsumme).

WAS?
Förderung von externen Beratungs- und Umsetzungsleistungen zur Digitalisierung von KMU.

Unterteilung des Förderprogramm in folgende Module: Digitalisierungsstrategie, Digitalisierte Geschäftsprozesse, IT-Sicherheit, Digitalkompetenz und Digitale Markterschließung.

WIE?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderquote: 50% auf einen max. Beratertagessatz von 1.100 Euro (ohne MwSt.)
  • Förderumfang: bis zu 30 Beratertage im Projektzeitraum von bis zu 6 Monaten
  • Antragstellung erfolgt über autorisierte Beratungsunternehmen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des MBWK:
go-Digital (BMWK)

Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung

Sie wollen sich oder Ihre Mitarbeitenden im Rahmen der Digitalisierung weiterbilden?

Weiterbildung in Niedersachsen (WiN) (Nds. ESF-Förderprogramm) (ausgelaufen)

WER?
Beschäftigte aus Unternehmen sowie Betriebsinhaber/innen aus Unternehmen unter 50 Beschäftigten.

WAS?
Förderung individueller Weiterbildungsmaßnahmen mit Schwerpunkten zur Vermittlung von Inhalten und Kompetenzen digitaler Themen (z.B. digitale Geschäftsmodelle, digitale Kommunikation, 3D-Druck, Robotik).

Ausgaben für Qualifizierung (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren) und Personal (Freistellungskosten).

WIE?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderquote: bis zu 50% für Lehrgangs- und Freistellungskosten (bis 25,00/19,00 Euro/Zeitstunde)
  • Fördersumme: mind. 1.000 Euro
  • Erstattungen erfolgen nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung.
  • Maximale Laufzeit bis zum 30.06.2023.

Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite:
Weiterbildung in Niedersachsen (NBank)

Innovations- und Forschungsförderung

Sie wollen eigenständig oder in Kooperation mit anderen Unternehmen und/oder Forschungseinrichtungen digitale Innovationen betreiben?

KMU-innovativ (BMBF-Förderinitiative)

WER?
Abhängig vom jeweiligen Technologiefeld: KMU, größere Unternehmen, (außer-)universitäre Forschungseinrichtungen und weitere Organisationen.

WAS?
Förderung industrieller Forschungs- und vorwettbewerblicher Entwicklungsvorhaben der Spitzenforschung.

Themenschwerpunkte in zehn Technologiefeldern: Bioökonomie, Elektronik und autonomes Fahren, Forschung für die zivile Sicherheit, Medizintechnik, Informations- und Kommunikationstechnologien, Materialforschung, Mensch-Technik-Interaktion, Photonik und Quantentechnologie, Produktionstechnologie sowie Ressourceneffizienz und Klimaschutz.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten zum Förderprogramm:
KMU-innovativ (BMBF-Förderinitiative)

 

Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk (Nds. EFRE-Programm)

WER?
Start-ups, kleine und mittlere Unternehmens mit Eintrag ins Handelsregister oder im Sinne der Handwerksordnung.

WAS?
Förderung von anwendungsnahen niedrigschwelligen, Innovationsvorhaben als experimentelle Entwicklungen

  • bei denen mithilfe von eigenen Entwicklungsarbeiten ein neues oder verbessertes vermarktbares Produkt, Produktionsverfahren oder eine Dienstleistung entwickelt/weiterentwickelt werden soll, die den unternehmensbezogenen Stand der Technik übersteigen.
  • Vorhaben zur Entwicklung und Umsetzung von Prozess-/Organisationsinnovationen, die auf Neuerungen/Verbesserungen der hergestellten Güter und Dienstleistungen gerichtet sind und bei denen die förderfähigen Gesamtausgaben 200.000 Euro übersteigen.

WIE?

  • Nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Förderquote: bis zu 35% der förderfähigen Kosten
  • Fördersumme: max. 100.000 Euro
  • Ausgaben für Fremdleistungen/Investitionen dürfen nicht über 50% der förderfähigen Gesamtausgaben betragen.
  • Vorhaben muss innerhalb der Spezialisierungsfelder der niedersächsischen RIS3-Strategie liegen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der NBank:
Niedrigschwellige Innovationsförderung für KMU und Handwerk (Nds. EFRE-Programm)

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (BMWi)

WER?
Abhängig von Projektform: KMU (KMU-Definition EU) sowie in Kooperationsprojekten weitere mittelständische Unternehmen und nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen.

WAS?
Technologie- und branchenoffene Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten in folgenden Projektformen:

  1. FuE-Einzelprojekte (einzelbetrieblich)
  2. FuE-Kooperationsprojekte (mind. zwei Unternehmen oder mind. ein Unternehmen und eine Forschungseinrichtung)
  3. Innovationsnetzwerke (mind. sechs Unternehmen und eine Netzwerkwerkmanagementeinrichtung)
  4. Internationale Innovationsnetzwerke

Zusätzlich gefördert werden:

  1. Durchführbarkeitsstudien für geplante FuE-Projekte (z.B. techn. Vorprojekte, Vorstudien)
  2. Leistungen zur Markteinführung (z.B. Innovationsberatungsdienste, Messeauftritte)

WIE?

  • Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Kosten.
  • Förderquoten und Fördersummen sind je nach Projekt(-form) und Vorhaben individuell zu prüfen.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des BMWi:
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (BMWi)

Forschungszulagengesetz

Zum 01.01.2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG; BGBl I S. 2763) in Kraft getreten. Das Gesetz ermöglicht die steuerliche Begünstigung von Forschungsausgaben von in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen – unabhängig von Größe, Rechtsform und Branche – und soll Anreize setzen, in Forschung und Entwicklung (FuE) zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen anzuregen.

Weitere Informationen zum Forschungszulagengesetz finden Sie unter auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung:
Forschungszulagengesetz

Bundesweite Förderrecherche

Weitere Möglichkeiten der Förderung und Finanzierung finden Sie in der Förderdatenbank des BMWK: 
https://www.foerderdatenbank.de/