De-minimis-Beihilfen sind staatliche Beihilfen von vergleichsweise geringer Höhe, die unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden können, ohne vorherige Genehmigung durch die Europäische Kommission. Begünstigte können nicht nur klassische Unternehmen sein. Entscheidend ist grundsätzlich die wirtschaftliche Tätigkeit, unabhängig von Rechtsform oder Gewinnerzielungsabsicht. So können beispielsweise auch Selbstständige, Vereine oder kommunale Unternehmen betroffen sein.
Je nach Art der Tätigkeit bzw. Beihilfe gelten unterschiedliche De-minimis-Verordnungen und Höchstbeträge:
|
De-minimis-Regelung |
Höchstbetrag |
|
Allgemeine De-minimis-Beihilfen |
max. 300.000 EUR innerhalb von 3 Jahren |
|
DAWI-De-minimis-Beihilfen |
max. 750.000 EUR innerhalb von 3 Jahren |
|
Agrar-De-minimis-Beihilfen |
max. 50.000 EUR innerhalb von 3 Jahren |
|
Fischerei/Aquakultur |
grundsätzlich max. 30.000 EUR innerhalb von 3 Steuerjahren* |
Die Höchstgrenzen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen EU-Verordnungen.
Zentrale Erfassung im Landkreis Cloppenburg
Seit dem 1. Januar 2026 besteht eine Registerpflicht für Beihilfen nach der allgemeinen De-minimis-Verordnung und der DAWI-De-minimis-Verordnung. Entsprechende Beihilfen müssen grundsätzlich innerhalb von 20 Arbeitstagen nach ihrer Gewährung in das zentrale Register eingetragen werden. Für Agrar-De-minimis-Beihilfen beginnt die Registerpflicht am 1. Januar 2027.
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung des Landkreises Cloppenburg übernimmt die zentrale Registerführung für die ihr zugeordneten Bewilligungsstellen. Die Fachbereiche des Landkreises sowie die Städte und Gemeinden im Landkreis Cloppenburg melden gewährte, registerpflichtige De-minimis-Beihilfen mit den erforderlichen Angaben an die Wirtschaftsförderung (Funktionspostfach: deminimismeldung@lkclp.de). Diese übernimmt die Eintragung in das zentrale De-minimis-Register.
Erforderliche De-minimis-Erklärung
Während der Übergangsphase müssen bereits erhaltene De-minimis-Beihilfen weiterhin abgefragt werden. Hierfür stellen wir eine Eigenerklärung zu bereits erhaltenen De-minimis-Beihilfen zur Verfügung. Das Formular erfasst unter anderem Angaben zum Begünstigten, zur Wirtschafts-Identifikationsnummer, zum Wirtschaftszweig sowie zu bereits erhaltenen Beihilfen.
Bitte laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es vollständig aus und reichen Sie die rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung bei der jeweiligen Bewilligungsstelle ein.
Das Wichtigste in Kürze:
|
Thema |
Regelung |
|
Start eAir-Register |
1. Januar 2026 für allgemeine und DAWI-De-minimis-Beihilfen |
|
Agrar-De-minimis-Register |
ab 01. Januar 2027 |
|
Übergangsphase |
bis 31. Dezember 2028 |
|
Vollständiger Registerzeitraum |
ab 01. Januar 2029 |
|
Eintragung |
grundsätzlich innerhalb von 20 Arbeitstagen |
|
Zentrale Registerführung |
Wirtschaftsförderung Landkreis Cloppenburg |
|
Meldende Stellen |
Landkreis sowie Städte und Gemeinden im Landkreis, soweit sie entsprechende De-minimis-Beihilfen gewähren |
Die Höchstgrenzen ergeben sich aus den jeweils einschlägigen EU-Verordnungen.
