Informationen zum Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes gem. § 34 a GewO
Wer gewerbsmäßig Leben und/oder Eigentum fremder Personen bewachen möchte, benötigt eine „Bewachungserlaubnis“ gem. § 34 a der Gewerbeordnung (GewO).
Für die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Bewachungsgewerbes werden folgende Unterlagen benötigt:
- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck (siehe Antragsportal)
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Wohnsitzgemeinde)
- eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Wohnsitzgemeinde)
- Kopie Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
- Unterrichtungsnachweis über die für die Ausübung des Gewerbes notwenigen rechtlichen Vorschriften (Industrie- und Handelskammer)
- Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung (Finanzamt)
- Bescheinigung, dass keine Eintragungen im Schuldnerverzeichnis vorliegen (Amtsgericht)
- Bescheinigung, dass keine Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren anhängig sind, in den letzten 5 Jahren anhängig waren (Amtsgericht)
- Nur bei juristischen Personen als Antragsteller – Kopie des Handelsregisterauszuges Gesellschaftervertrages (Amtsgericht, Notar)
- Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung (Mindestdeckungsbetrag § 14 der Bewachungsverordnung)
Zur Antragsstellung gelangen Sie über das Antragsportal.
