Die Trichinenuntersuchung dient dem Schutz der Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Sie stellt sicher, dass Wildfleisch frei von Trichinen ist – kleinen Fadenwürmern, die beim Menschen ernsthafte Erkrankungen verursachen können.
Bevor das Fleisch bestimmter Wildtiere verzehrt oder abgegeben werden darf, muss es daher auf Trichinen untersucht werden. Dies gilt insbesondere für Wildschweine, Dachse, Sumpfbiber sowie andere fleisch- oder allesfressende Wildtiere, die Träger von Trichinen sein können.
Wer darf Proben entnehmen?
Die Probenahme kann von entsprechend geschulten Jagdausübungsberechtigten übernommen werden. Voraussetzung ist, dass sie von der zuständigen Behörde hierfür zugelassen wurden.
Zu diesem Personenkreis gehören:
- Jagdpächter sowie Mit- und Unterpächter,
- Inhaber von Eigenjagdbezirken,
- angestellte Jäger und Berufsjäger,
- Inhaber einer dauerhaften Jagderlaubnis sowie
- bestätigte Jagdaufseher.
Probenentnahme
Die Probenentnahme kann nur bei Wildschweinen durch einen für die Trichinenprobenentnahme beim Wildschwein geschulten und beauftragten Jagdausübungsberechtigten erfolgen. Alle anderen untersuchungspflichtigen Tierarten (Dachs) müssen amtlich entnommen werden.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter trichinenuntersuchung@lkclp.de.
Die Schulung zur Trichinenprobenentnahme erfolgt in regelmäßigen Abständen durch die für die Schulung zuständigen Veterinärämter.
Antrag auf Übertragung der Probenahme
Jagdausübungsberechtigte können die Übertragung der amtlichen Probenahme bei der unteren Jagdbehörde beantragen. Der Antrag kann schriftlich oder elektronisch eingereicht werden.
Kennzeichnung des Wildes
Wird die Probe durch einen zugelassenen Jagdausübungsberechtigten entnommen, muss der Wildkörper mit einer Wildmarke gekennzeichnet werden. Die Wildmarke wird gut sichtbar am Tier befestigt und ist so angebracht, dass sie nicht wiederverwendet werden kann. Dadurch ist eine eindeutige Zuordnung zwischen Wildkörper und entnommener Probe gewährleistet.
Hausschlachtung
Bei Hausschlachtungen ist eine amtliche Fleischuntersuchung durchzuführen.
Die Untersuchungen werden von Montag bis Freitag nach Vereinbarung durch das Veterinäramt durchgeführt.
Fleisch von hausgeschlachteten Tieren darf nur im eigenen Haushalt zubereitet und verzehrt werden!
Bezüglich eines Termins melden Sie sich bitte unter trichinenuntersuchung@lkclp.de.
Probenabgabe und Untersuchung
Die Trichinenproben können an den folgenden zwei Standorten, in den dort befindlichen Briefkästen, eingeworfen werden:
- Tierseuchenbekämpfungszentrum Landkreis Cloppenburg
Hohe Tannen 13
49661 Cloppenburg - Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH
Zur Fleischmehlfabrik 1
26169 Friesoythe
Die Untersuchungen werden dienstags und freitags durchgeführt. Die Proben an der FTZ sind bis spätestens 08:00h Dienstags oder Freitags einzuwerfen. Die Ergebnisse werden am jeweiligen Untersuchungstag mitgeteilt.
Bei Einwurf in den Briefkasten an der Oldenburger Fleischmehlfabrik sind die Proben einen Tag früher also montags bzw. donnerstags 08.00h einzuwerfen, da diese erst über einen Kurier nach Cloppenburg gebracht werden müssen.
Kosten
Für im Landkreis Cloppenburg erlegte Wildschweine ist die Trichinenuntersuchung bei gleichzeitig abgegebener Blutprobe zum ASP-Monitoring gebührenfrei.
Für die Trichinenprobenuntersuchungen bei im Landkreis Cloppenburg erlegten Wildschweinen ohne Blutproben werden je Probe 10,00 € Gebühren in Rechnung gestellt.
Haben Sie Fragen?
Bei Fragen zur Trichinenuntersuchung, zur Schulung oder zum Antragsverfahren hilft Ihnen das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung gerne weiter unter trichinenprobe@lkclp.de.
