Kommunalwahlen 2026

Wahlbekanntmachung: Endgültiges Wahlergebnis der Kreistagswahl

Der Kreiswahlausschuss hat am 16. September 2021 das endgültige Ergebnis der Wahl Kreistagswahl am 12.09.2021 wie folgt festgestellt:

 

Kreiswahlausschuss (Kreistagswahl)  
Wahlberechtigte 138.629
Wählerinnen/ Wähler 86.026
Ungültige Stimmzettel 1.406
Gültige Stimmzettel 84.620
Gültige Stimmen 248.918

 

Die Zahlen der für die einzelnen Wahlvorschläge abgegebenen gültigen Stimmen und die Zahl der Sitze, die den einzelnen Parteien und Wählergruppen insgesamt zustehen, entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument im Anhang.

Der Wahleinspruch ist bei der zuständigen Wahlleitung innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären. Der Wahleinspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Cloppenburg, den 21. September 2026
Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg

Ansgar Meyer

Wahlbekanntmachung: Endgültiges Wahlergebnis der Landratswahl

Kommunalwahl am 12. September 2021 - Bekanntmachung des Wahlergebnisses der Landratswahl im Landkreis Cloppenburg

Gemäß § 10 Abs. 1 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom
28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom
10. Dezember 2020 (Nds. GVBl. S. 477) und § 8 Abs. 4 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Verordnung vom 07. August 2017 (Nds. GVBl. S. 255) wird nachstehend die Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses des Landkreises Cloppenburg für die Kreistags- und Landratswahl bekanntgemacht:

 

Kreiswahlausschuss (Kreistagswahl)  
Wahlberechtigte 138.629
Wählerinnen/ Wähler 86.041
Ungültige Stimmzettel 1.506
Gültige Stimmzettel/ Stimmen 84.535
Verteilung der Stimmen auf die Wahlvorschläge:  
Gehrmann, Dirk (CDU) 44.494
Christ, Stephan (GRÜNE) 13.471
Möddeken, Josef (AfD Niedersachsen) 19.516
Baxmann, Alexander (Einzelwahlvorschlag) 7.054

 

Gewählter Bewerber: Gehrmann, Dirk

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann binnen zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung des Wahlergebnisses Wahleinspruch erhoben werden. Der Wahleinspruch ist mit Begründung bei mir schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift zu erklären.

Cloppenburg, den 21. September 2026
Der Kreiswahlleiter des Landkreises Cloppenburg

Ansgar Meyer

Kommunalwahlen 2026: Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge

Für die Wahl des Landrates und die Wahl des Kreistages im Landkreis Cloppenburg am 13.09.2026 hat
der Kreiswahlausschuss in seiner Sitzung am 23.07.2026 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

Kreistagswahl 2026 - Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge

Wahlbekanntmachung: Berufung eines neuen Beisitzers in den Kreiswahlausschuss

Kommunalwahl am 13. September 2026 
Berufung eines neuen Beisitzers in den Kreiswahlausschuss für die Kreistagswahl- und Landratswahl

Gem. § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) gebe ich hiermit bekannt, dass für den abberufenen Besitzer Peter Primus nunmehr Herr Martin Meinerling neu berufen wurde.

Cloppenburg, den 08. Juli 2026
Der Kreiswahlleiter
In Vertretung

Honscha

 

Wahlbekanntmachung: 2. Änderung der Zusammensetzung des Wahlausschusses für das Wahlgebiet des Landkreises Cloppenburg

Kommunalwahl am 13. September 2026
Änderung der Zusammensetzung des Wahlausschusses für das Wahlgebiet des Landkreises Cloppenburg

Gem. § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) gebe ich die Zusammensetzung des nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) gebildeten Kreiswahlausschuss des Landkreises Cloppenburg für die Kreistags- und Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates bekannt:

 

Kreiswahlausschuss (Kreistagswahl und Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates)
Vorsitzender: Erster Kreisrat Ansgar Meyer
Stellvertr. Vorsitzende: Kreisverwaltungsdirektorin Heike Honscha
Schriftführerin: Kreisamtsinspektorin Meike Tangemann
Beisitzer: Bernhard Hackstedt
Stellv. Beisitzer: Klaus-Dieter Ackmann
Beisitzerin: Gabriele Heckmann
Stellv. Beisitzerin:  Sandra Ovelgönne-Dieckmann
Beisitzer: Andreas Wille
Stellv. Beisitzer: Gerhard Sieberg
Beisitzer: Wilhelm Freye
Stellv. Beisitzer Reinhold Krull
Beisitzerin:

Martina Reichel-Hoffmann

Stellv. Beisitzer: Günter Kannen
Beisitzer: Peter Primus
Stellv. Beisitzer: Andreas Tameling

 

Cloppenburg, den 18. Mai 2026
Der Kreiswahlleiter

Meyer

Landratswahl 2026: Änderung der Wahlbekanntmachung zur Direktwahl Landrätin / Landrat

Änderung der Wahlbekanntmachung zur Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates im Landkreis Cloppenburg am 13. September 2026

Aufgrund der §§ 16 und 45 b Abs. 4 Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. April 2026 (Nds. GVBl. 2026 Nr. 30) gebe ich folgendes bekannt:

I. Wahltag

Die Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates des Landkreises Cloppenburg findet am

Sonntag, 13. September 2026 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

II. Stichwahl

Eine etwaige notwendige Stichwahl findet am

Sonntag, 27. September 2026 von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

Wahlgebiet ist das Gebiet des Landkreises Cloppenburg. Die Amtszeit beginnt am 01. November 2026.

III. Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine wählbare Bewerberin oder einen wählbaren Bewerber enthalten. Die vorgeschlagene Person muss nicht selbst im Landkreis Cloppenburg wahlberechtigt sein (§ 45 d Abs. 2 i.V.m. § 21 NKWG). Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der Einzelbewerberin oder dem Einzelbewerber selbst unterschrieben sein (§ 45 d Abs. 3 NKWG).

IV. Unterstützungsunterschriften

Jeder Wahlvorschlag muss außerdem von mindestens 240 Wahlberechtigten des Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Von der Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind gem. § 45 d Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen befreit:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Die Linke (Die Linke)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)
  • Bürgerbündnis Landkreis Cloppenburg (BLC)

Außerdem sind keine Unterstützungsunterschriften für den Wahlvorschlag des bisherigen Amtsinhabers erforderlich (§ 45 d Abs. 4 NKWG).

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde oder die Samtgemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Direktwahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde oder Samtgemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 45 d Abs. 3 NKWG).

Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der Kreiswahlleitung, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg, anzufordern.

V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrates müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften des 45 d NKWG sowie der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.

Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Vordrucke können bei der Kreiswahlleitung, Eschstraße. 29, 49661 Cloppenburg, angefordert werden.

VI. Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Direktwahl - Einreichungsfrist

Ich fordere die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber hiermit auf, die Wahlvorschläge für die Direktwahl möglichst frühzeitig einzureichen.

Die Wahlvorschläge für die Direktwahl sind spätestens bis

Montag, 06. Juli 2026, 18.00 Uhr beim Landkreis Cloppenburg, Kreiswahleiter, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg

schriftlich einzureichen.

VII. Wahlanzeige

Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen (dies trifft für alle Parteien zu, außer für CDU, SPD, AfD Niedersachsen, GRÜNE, Die Linke), können als solche nur dann Wahlvorschläge für die Direktwahl einreichen, wenn sie gem. § 22 NKWG spätestens am Montag, 15. Juni 2026, 18:00 Uhr dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber müssen keine Wahlanzeige abgeben.

Cloppenburg, den 07.05.2026
Der Kreiswahlleiter

Meyer

Kreistagswahl 2026: Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung für die Kreistagswahl am 13. September 2026

Aufgrund des § 16 Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) gebe ich folgendes bekannt:

Durch Verordnung vom 25. Mai 2025 (Nds. GVBl. 36/2025) hat die Niedersächsische Landesregierung festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen (allgemeine Neuwahlen) am Sonntag, 13. September 2026 in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr stattfinden.

I. Zahl der Vertreterinnen bzw. Vertreter

Im Wahlgebiet des Landkreises Cloppenburg sind unter Berücksichtigung der vom Kreistag am 17. März 2025 erlassenen Satzung über die Verringerung der Zahl der Kreistagsabgeordneten 52 Kreistagsabgeordnete zu wählen.

II. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Der Kreistag des Landkreises Cloppenburg hat durch Beschlussfassung am 18. Dezember 2025 die Bildung der folgenden sechs Wahlbereiche beschlossen:

  • Wahlbereich I das Gebiet der Gemeinden Barßel und Saterland
  • Wahlbereich II das Gebiet der Stadt Friesoythe
  • Wahlbereich III das Gebiet der Gemeinden Bösel, Garrel und Molbergen
  • Wahlbereich IV das Gebiet der Stadt Cloppenburg
  • Wahlbereich V das Gebiet der Gemeinden Cappeln, Emstek und Essen
  • Wahlbereich VI das Gebiet der Stadt Löningen und der Gemeinden Lastrup und Lindern

III. Wahlvorschläge - Höchstzahl der Bewerberinnen und Bewerber

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden (§ 21 Abs. 1 NKWG). Da das Wahlgebiet für die Wahl des Kreisstages in mehrere Wahlbereiche eingeteilt ist, gilt ein Wahlvorschlag nur für die Wahl in einem Wahlbereich (§ 21 Abs. 3 NKWG).

  1. Für die Wahl des Kreistages dürfen auf den Wahlvorschlägen einer Partei oder einer Wählergruppe für jeden Wahlbereich höchstens 12 Bewerberinnen und Bewerber für jeden Wahlbereich benannt werden (§ 21 Abs. 4 NKWG). Die Reihenfolge der Bewerberinnen und Bewerber muss aus dem Wahlvorschlag ersichtlich sein.
  2. Der Wahlvorschlag einer Einzelperson (Einzelwahlvorschlag) darf den Namen nur einer wählbaren Bewerberin oder nur eines wählbaren Bewerbers (Einzelbewerberin oder Einzelbewerbers) enthalten (§ 21 Abs. 5 NKWG).

IV. Unterstützungsunterschriften

a) Ein Wahlvorschlag für die Kreiswahl muss – sofern keine Befreiung vom Erfordernis der Unterschriften gegeben ist (vgl. unter b)) - von mindestens 30 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlages nachzuweisen (§ 21 Abs. 9 NKWG).

Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der Kreiswahlleitung, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg, anzufordern.

b) Vom Erfordernis der Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind Parteien und Wählergruppen, die bei Bestimmung des Wahltages am 25. Mai 2025 mit mindestens einem Kreistagsmitglied im Kreistag des Landkreises Cloppenburg vertreten waren, sowie Parteien, die mit mindestens einer Abgeordneten bzw. einem Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten waren, befreit. Die bzw. der Bundestagsabgeordnete muss jedoch im Land Niedersachsen gewählt worden sein (§ 21 Abs. 10 NKWG).

Diese Voraussetzungen treffen für folgende Parteien und Wählergruppen zu:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Die Linke (Die Linke)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)
  • Bürgerbündnis Landkreis Cloppenburg (BLC)

V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretungen müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.

Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Vordrucke können bei der Kreiswahlleitung, Eschstraße. 29, 49661 Cloppenburg, angefordert werden.

VI. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kreistagswahl - Einreichungsfrist

Die Wahlvorschläge für die Wahl des Kreistages sind spätestens bis

Montag, 20. Juli 2026, 18.00 Uhr beim Landkreis Cloppenburg, Kreiswahleiter, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg

schriftlich einzureichen (§ 21 Abs. 2 NKWG).

Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, wird dringend empfohlen, die Wahlvorschläge so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel noch bis zum Ablauf der Einreichungsfrist behoben werden können. Ein verspätet eingegangener Wahlvorschlag ist ungültig und wird nicht zugelassen.

VII. Wahlanzeige

Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen (dies trifft für alle Parteien zu, außer für CDU, SPD, AfD Niedersachsen, GRÜNE, Die Linke), können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gem. § 22 NKWG spätestens bis Montag, 15. Juni 2026, 18:00 Uhr dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber müssen keine Wahlanzeige abgeben.

Cloppenburg, den 20.01.2026
Der Kreiswahlleiter

Meyer

Landratswahl 2026: Wahlbekanntmachung

Wahlbekanntmachung zur Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates im Landkreis Cloppenburg am 13. September 2026

Aufgrund der §§ 16 und 45 b Abs. 4 Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) gebe ich folgendes bekannt:

I. Wahltag

Die Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates des Landkreises Cloppenburg findet am

Sonntag, 13. September 2026 in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

II. Stichwahl

Eine etwaige notwendige Stichwahl findet am

Sonntag, 27. September 2026 von 8:00 bis 18:00 Uhr statt.

Wahlgebiet ist das Gebiet des Landkreises Cloppenburg. Die Amtszeit beginnt am 01. November 2026.

III. Wahlvorschläge

Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und von den Bewerberinnen und Bewerbern selbst eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine wählbare Bewerberin oder einen wählbaren Bewerber enthalten. Die vorgeschlagene Person muss nicht selbst im Landkreis Cloppenburg wahlberechtigt sein (§ 45 d Abs. 2 i.V.m. § 21 NKWG). Der Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe, von der Einzelbewerberin oder dem Einzelbewerber selbst unterschrieben sein (§ 45 d Abs. 3 NKWG).

IV. Unterstützungsunterschriften

Jeder Wahlvorschlag muss außerdem von mindestens 240 Wahlberechtigten des Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. Von der Beibringung dieser Unterstützungsunterschriften sind gem. § 45 d Abs. 4 i.V.m. § 21 Abs. 10 NKWG folgende Parteien und Wählergruppen befreit:

  • Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • Die Linke (Die Linke)
  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Deutsche Zentrumspartei – Älteste Partei Deutschlands gegründet 1870 (ZENTRUM)
  • Bürgerbündnis Landkreis Cloppenburg (BLC)

Außerdem sind keine Unterstützungsunterschriften für den Wahlvorschlag des bisherigen Amtsinhabers erforderlich (§ 45 d Abs. 4 NKWG).

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Direktwahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde oder die Samtgemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen. Hat jemand für eine Direktwahl mehr als einen Wahlvorschlag unterzeichnet, so sind dessen Unterschriften auf Wahlvorschlägen ungültig, die bei der Gemeinde oder Samtgemeinde nach der ersten Bestätigung der Wahlberechtigung zu prüfen sind (§ 45 d Abs. 3 NKWG).

Die Formblätter für die Unterstützungsunterschriften sind bei der Kreiswahlleitung, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg, anzufordern.

V. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrates müssen nach Inhalt und Form den Vorschriften des 45 d NKWG sowie der §§ 32 ff. NKWO entsprechen.

Die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen amtlichen Vordrucke können bei der Kreiswahlleitung, Eschstraße. 29, 49661 Cloppenburg, angefordert werden.

VI. Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Direktwahl - Einreichungsfrist

Ich fordere die Parteien, Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber hiermit auf, die Wahlvorschläge für die Direktwahl möglichst frühzeitig einzureichen.

Die Wahlvorschläge für die Direktwahl sind spätestens bis

Montag, 20. Juli 2026, 18.00 Uhr beim Landkreis Cloppenburg, Kreiswahleiter, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg

schriftlich einzureichen.

VII. Wahlanzeige

Parteien, die die Voraussetzung des § 21 Abs. 10 Nrn. 2 und 3 NKWG nicht erfüllen (dies trifft für alle Parteien zu, außer für CDU, SPD, AfD Niedersachsen, GRÜNE, Die Linke), können als solche nur dann Wahlvorschläge für die Direktwahl einreichen, wenn sie gem. § 22 NKWG spätestens am Montag, 15. Juni 2026, 18:00 Uhr dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat. § 22 NKWG und § 34 NKWO sind zu beachten.

Wählergruppen, Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber müssen keine Wahlanzeige abgeben.

Cloppenburg, den 20.01.2026
Der Kreiswahlleiter

Meyer

Wahlbekanntmachung: Änderung der Zusammensetzung des Wahlausschusses für das Wahlgebiet des Landkreises Cloppenburg

Kommunalwahl am 13. September 2026
Änderung der Zusammensetzung des Wahlausschusses für das Wahlgebiet des Landkreises Cloppenburg

Gem. § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) gebe ich die Zusammensetzung des nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) gebildeten Kreiswahlausschuss des Landkreises Cloppenburg für die Kreistags- und Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates bekannt:

 

Kreiswahlausschuss (Kreistagswahl und Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates)
Vorsitzender: Erster Kreisrat Ansgar Meyer
Stellvertr. Vorsitzende: Kreisverwaltungsdirektorin Heike Honscha
Schriftführerin: Kreisamtsinspektorin Meike Tangemann
Beisitzer: Bernhard Hackstedt
Stellv. Beisitzer: Klaus-Dieter Ackmann
Beisitzerin: Gabriele Heckmann
Stellv. Beisitzerin:  Sandra Ovelgönne-Dieckmann
Beisitzer: Andreas Wille
Stellv. Beisitzer: Gerhard Sieberg
Beisitzer: Wilhelm Freye
Stellv. Beisitzer Reinhold Krull
Beisitzerin:

Martina Reichel-Hoffmann

Stellv. Beisitzer: Günter Kannen
Beisitzer: Peter Primus
Stellv. Beisitzer: Andreas Tameling

 

Cloppenburg, den 27.Februar 2026
Der Kreiswahlleiter

Meyer

Wahlbekanntmachung: Zusammensetzung des Kreiswahlausschusses

Kommunalwahl am 13. September 2026
Zusammensetzung des Wahlausschusses für das Wahlgebiet des Landkreises Cloppenburg

Gem. § 8 Abs. 4 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) gebe ich die Zusammensetzung des nach § 10 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) gebildeten Kreiswahlausschuss des Landkreises Cloppenburg für die Kreistags- und Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates bekannt:

 

Kreiswahlausschuss (Kreistagswahl und Direktwahl einer Landrätin oder eines Landrates)
Vorsitzender: Erster Kreisrat Ansgar Meyer
Stellvertr. Vorsitzende: Kreisverwaltungsdirektorin Heike Honscha
Schriftführerin: Kreisamtsinspektorin Meike Tangemann
Beisitzer: Bernhard Hackstedt
Stellv. Beisitzer: Klaus-Dieter Ackmann
Beisitzerin: Gabriele Heckmann
Stellv. Beisitzerin:  Sandra Ovelgönne-Dieckmann
Beisitzer: Andreas Wille
Stellv. Beisitzer: Gerhard Sieberg
Beisitzer: Wilhelm Freye
Stellv. Beisitzer Reinhold Krull
Beisitzerin:

Martina Reichel-Hoffmann

Stellv. Beisitzer: Günter Kannen
Beisitzer: Jörg Abromeit
Stellv. Beisitzer: Andreas Tameling

 

Cloppenburg, den 06.Februar 2026
Der Kreiswahlleiter

Meyer

Wahlbekanntmachung: Berufung der Kreiswahlleitung für die Kommunalwahlperiode 2026 bis 2031

Gemäß § 7 Abs. 1 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280, 431), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29.01.2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 3) werden nachstehend die Namen und Anschriften des Kreiswahlleiters und seiner Stellvertreterin für die Kommunalwahlperiode 2026 bis 2031 öffentlich bekanntgegeben:

Kreiswahlleiter: Erster Kreisrat Ansgar Meyer
Stellvertreterin des Kreiswahlleiters: Kreisverwaltungsdirektorin  Heike Honscha

Dienstanschrift der Kreiswahlleitung:
Landkreis Cloppenburg
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg

Cloppenburg, den 08.10.2025

 

Johann Wimberg

 

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