Juleica

Du möchtest Gruppenleiter:in werden?

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Logo Schutzengel

Hier geht es zur Anmeldung:

https://eveeno.com/105639786

Zum Beispiel, weil..

  • du auf der nächsten Freizeit als Betreuer:in mitfahren darfst?
  • du bald eine Gruppe übernehmen darfst?
  • du schon im Jugendtreff mithilfst?
  • du lernen willst, was eine „Gruppe“ ist und was es bedeutet, sie zu „leiten“?
  • du wissen willst, welche Rechte und Pflichten du dabei hast?

Dann melde dich jetzt für den nächsten Gruppenleitendenkurs an!

Anschließend kannst du die Juleica (Jugendleiter-Card) beantragen.

Für den Antrag auf Ausstellung der Juleica benötigst du neben dem erfolgreich absolvierten Grundlehrgang einen Nachweis über die Teilnahme an einer "Erste Hilfe-Ausbildung". Dabei darf die Erste-Hilfe-Bescheinigung nicht älter als 3 Jahre sein.

Die Teilnahme an dem Kurs berechtigt außerdem zur Verlängerung des Schutzengel-Ausweises um weitere 3 Jahre.

Die Kreisjugendpflege bietet nach Möglichkeit in jedem Jahr eine Gruppenleiterausbildung für ehrenamtlich tätige Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene aus Vereinen und Verbänden im Landkreis Cloppenburg an.

Die Teilnehmenden erlernen die Grundlagen, die sie für die eigenständige Leitung einer Gruppe benötigen.

Dazu gehören:

  • Ziele von Jugendarbeit
  • Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
  • Situationen von und Umgang mit Kindern und Jugendlichen
  • Entwicklung von Gruppen
  • Leitungsverhalten, Aufsichtspflicht und Haftung
  • Gestaltung von Gruppenstunden und Freizeitmaßnahmen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Konfliktschlichtung

Bezuschussung von Gruppenleiteraus- und -fortbildungen

Um die Kosten für Vereine, Verbände und Jugendgruppen für die Teilnahme an Gruppenleiteraus- und -fortbildungen möglichst gering zu halten, kann die Kreisjugendpflege für eigene Fortbildungen Zuschüsse des Landes einwerben. Mit diesen Zuschüssen belaufen sich die Kosten für einen Gruppenleiter-Grundlehrgang der Kreisjugendpflege auf 35, - EUR pro Person.

Darüber hinaus bezuschusst die Kreisjugendpflege Gruppenleiteraus- und -fortbildungen von Vereinen und Gruppen auf Antrag mit 8, - EUR pro Tag.

Förderbedingungen:

  • Mindestalter der Teilnehmer*innen: 15 Jahre
  • Wohnsitz der Teilnehmer*innen: Landkreis Cloppenburg
  • Eintägige Bildungsveranstaltungen werden nur bei mindestens sechsstündiger Dauer berücksichtigt.
  • Bei mehrtägigen Bildungsveranstaltungen sind An- und Abreisetag zusammen nur als ein Teilnehmertag zu berücksichtigen; sie sind als zwei Teilnehmertage zu berücksichtigen, wenn
  • die Bildungsveranstaltung am ersten Tag bis 12.00 Uhr beginnt und am letzten Tag nach 15.30 Uhr endet oder
  • bei zweitägigen Bildungsveranstaltungen zwischen Freitag und Sonntag insgesamt mindestens acht Stunden Bildungsarbeit geleistet werden.
  • Dem Antrag muss eine von allen Teilnehmer*innen unterschriebene Teilnehmerliste beigefügt werden, welche genaue Adressangaben enthält.
  • Außerdem wird das Programm der Veranstaltung mit genauem zeitlichen Ablauf benötigt.

Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports

Gemäß dem "Gesetz über die Arbeitsbefreiung für Zwecke der Jugendpflege und des Jugendsports" (siehe Infobox „Links“) können ehrenamtlich tätige Leiter*innen von Jugendgruppen in der Jugendpflege und im Sport und deren Helfer (Jugendgruppenleiter*innen), die bei einem privaten Arbeitgeber beschäftigt sind, unter bestimmten Voraussetzungen Sonderurlaub für Zwecke der Jugendarbeit und des Jugendsports bei ihrem Arbeitgeber einreichen.

Das Gesetz gibt diesen Jugendleiter*innen einen Rechtsanspruch auf Arbeitsbefreiung, wenn die im Gesetz vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausdrücklich werden auch die ehrenamtlichen Jugendleiter*innen, die als Beamte/Beamtinnen, Richter*innen, Angestellte oder Arbeiter*innen im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogen.

Dagegen können Beamte/Beamtinnen und Angestellte von Bundesbehörden, die in Niedersachsen ihren Sitz haben, das Gesetz nicht in Anspruch nehmen. Für sie gelten bundesgesetzliche Regelungen.

Auf Anfrage stellt die Kreisjugendpflege Bescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber für die Beantragung von Sonderurlaub aus.

Für die Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber für die Beantragung von Sonderurlaub werden folgende Angaben benötigt:

  • Name, Geburtsdatum, Anschrift
  • Arbeitgeber
  • Verein/Verband
  • Maßnahme, für die Sonderurlaub beantragt werden soll
  • Datum und Dauer der Maßnahme
  • Ort der Maßnahme

Frau Pil­le

Fax: 04471 15 337
4.008

Ju­lei­ca Aus­bil­dung

Termin: 19. – 21.03.2027 und 09. – 11.04.2027
Ort: Jugendherberge in Thüle
Kosten: 35,00 EUR (Unterkunft und Verpflegung)
Alter: mind. 16 Jahre

Eine Anmeldung zu dem Kurs wird erst ab Januar 2027 möglich sein.