Elterngeld

Für allgemeine Anfragen zum Elterngeld schreiben Sie gerne eine Mail unter Angabe Ihrer Telefonnummer an elterngeld@lkclp.de.

Telefonische Beratung

Sollten Sie Fragen haben, die Sie telefonisch klären möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre entsprechende Ansprechperson. Die Ansprechpersonen sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes/der Kinder aufgeteilt.

 

für Allgemeines

Frau Kläne

04471 15 200

für A bis C

Herr Leinweber

04471 15 340

für D bis Hd

Frau Krüger

04471 15 572

für He bis Li

Herr Müller

04471 15 573

für Lbj bis O

Frau Bruns

04471 15 205

für P bis Sh

Frau Vorwerk

04471 15 343

für Si bis Z

Frau Imsiecke

04471 15 342

Anspruch auf Elterngeld

Das Elterngeld nach dem BEEG ist eine Einkommensersatzleistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen.

Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.

Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Anspruch haben Mütter und/oder Väter, die

  • ihre Kinder selbst betreuen/erziehen
    und
  • nicht mehr als 32 Stunden pro Woche arbeiten
    und
  • mit ihren Kindern in einem Haushalt leben
    und
  • ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben
    und
  • die aktuelle Einkommensgrenze im Jahr vor der Geburt nicht überschritten haben. (Aktuell bei Geburten ab dem 01.04.2025 175.000 EUR für Paare und Alleinerziehende.)

Wo und wann muss der Antrag gestellt werden?

Die Elterngeldstelle des Landkreises Cloppenburg, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg, ist für alle Familien, die im Landkreis Cloppenburg ihren ständigen Wohnsitz haben, zuständig.

Mit dem Onlinedienst "ElterngeldDigital" können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen bzw. bei einer Anmeldung über Ihre Bund.ID sogar direkt online einreichen. Dort können auch einzelne Belege direkt mit hochgeladen werden. Einzelne Unterlagen, wie die Geburtsurkunde und eine Seite mit Unterschriften, die erzeugt wird, sind gesondert zu übersenden.

Der Antrag auf Elterngeld muss schriftlich gestellt werden und kann erst nach der Geburt abgegeben werden. Fehlende Unterlagen, zum Beispiel der Nachweise des Mutterschaftsgeldes von der Krankenkasse, können nachgereicht werden.

Der Antrag für das Elterngeld kann über das Antragsportal des Landkreises Cloppenburg heruntergeladen werden, s. rechts. Ebenfalls sind die Anträge auf den Internetseiten des Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zu erhalten. Den Link finden Sie in unserer Linkliste.

Das Elterngeld kann max. drei Monate rückwirkend ab Antragstellung beantragt werden.

Ein Beratungstermin kann bereits vor der Geburt mit der Elterngeldstelle vereinbart werden!

Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?

Dem vollständig ausgefüllten Antrag fügen Sie bitte noch folgende Nachweise bei:

  • Geburtsurkunde im Original (die Ausfertigung für die Elterngeldstelle)
  • den Nachweis der Krankenkasse bzgl. des Mutterschaftsgeldes
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über die Höhe des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld.
  • Einkommensteuerbescheid für das Kalenderjahr vor dem Jahr der Geburt des Kindes bzw. den letzten vorliegenden Einkommensteuerbescheid
  • Verdienstabrechnungen der letzten zwölf Monate vor dem Monat der Geburt des Kindes bzw. der letzten zwölf Monate vor dem Monat mit dem Beginn der Zahlung des Mutterschaftsgeldes
  • Bei Selbstständigen die Lohnabrechnungen aus dem Kalenderjahr vor der Geburt

Die Aufzählung ist nicht abschließend; individuell sind weitere Unterlagen erforderlich.

Welche Varianten gibt es für das Elterngeld?

Beide Elternteile zusammen haben einen Anspruch auf Elterngeld für max. 14 Lebensmonate. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate, muss jedoch für mind. 2 Lebensmonate das Elterngeld beziehen. Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate in Anspruch genommen werden. Aktuell kann dieses in der Regel nur für einen Lebensmonat von beiden Elternteilen gleichzeitig bezogen werden.

ElterngeldPlus kann für einen Elternteil für max. 24 Lebensmonate bezogen werden, muss ab dem 15. Lebensmonat jedoch durchgängig bezogen werden. Es beträgt max. die Hälfte des BasisElterngeldes für die doppelte Laufzeit. ElterngeldPlus ist zu empfehlen bei Teilzeittätigkeit.

Es besteht noch die Möglichkeit den Partnerschaftsbonus in Form von ElterngeldPlus (max. 4 Lebensmonate für einen Elternteil) zu beantragen. Hierzu müssen beide Elternteile zeitgleich 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.

Die Höhe des Elterngeldes orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt und beträgt monatlich mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro.

Umfangreiche Informationen und Infoblätter erhalten Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung. Den Link dazu finden Sie in der Linkliste auf dieser Seite.