Finanzielle Unterstützung für die schulische Ausbildung erhalten
Wer eine schulische Ausbildung macht und wenig Geld hat, kann ab der 10. Klasse finanzielle Hilfe bekommen. Das gilt für normale Schulen (wie Gymnasien), Berufsschulen und Kollegs.
Diese Hilfe heißt Schüler-BAföG. Man muss das Geld später nicht zurückzahlen.
Wenn Sie eine betriebliche Ausbildung machen, bei der Sie mtl. Gehalt bekommen, besteht kein Anspruch.
Hier sind die wichtigsten Regeln:
- Wann gibt es Geld?
Das Geld gibt es bei erfolgreicher Antragstellung ab dem Monat, in dem Sie den Antrag gestellt und die Schule besucht haben.
- Was ist, wenn ich bei meinen Eltern wohne?
Wenn Sie auf eine allgemeinbildende Schule (z.B. Gymnasium) gehen, bekommen Sie das Geld meistens nur, wenn Sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und eine vergleichbare Schule zu weit vom Haus Ihrer Eltern entfernt ist.
- Wie viel Geld gibt es?
Das hängt davon ab, wie viel Sie selbst und Ihre Eltern (oder Ihr Ehepartner) verdienen. Auch eigenes Vermögen (wie Erspartes) zählt mit. Wenn die Familie zu viel verdient, wird das Geld gekürzt oder es gibt gar keine Hilfe.
- Wofür ist das Geld?
Das Geld ist für die Ausbildung und den täglichen Lebensunterhalt (wie Miete und Essen). Es gibt feste monatliche Beträge. Wie viel Sie bekommen, hängt von der Schulform ab und davon, ob Sie noch bei den Eltern wohnen. Wer eigene Kinder unter 14 Jahren hat, kann extra Geld für die Kinderbetreuung bekommen.
Wichtig: Ob Sie wirklich Geld bekommen und wie viel, entscheidet das zuständige Amt für Ausbildungsförderung, s.u.. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen, damit alles genau geprüft werden kann.
Telefonische Beratung
Die Zuständigkeiten für den Bereich BAföG sind nach den Anfangsbuchstaben des Nachnamens Antragstellers wie folgt aufgeteilt:
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Allgemeines |
Frau Kläne | 04471 15 200 |
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A bis Di |
Frau Krüger | 04471 15 572 |
| Dj bis Ho | Herr Leinweber | 04471 15 340 |
| Hp bis M | Herr Müller | 04471 15 573 |
| N bis Schn | Frau Imsiecke | 04471 15 342 |
| Scho bis Z | Frau Vorwerk | 04471 15 343 |
Hier müssen Sie den Antrag abgeben
- Beim Landkreis Cloppenburg:
Wenn Sie eine schulische Ausbildung machen und
-
- Ihre Eltern im Landkreis Cloppenburg wohnen oder
- Sie im Landkreis Cloppenburg wohnen und verheiratet sind oder Ihre Eltern nicht mehr leben.
Das gilt auch, wenn Sie eine Fachschule nach einer Berufsausbildung besuchen.
- Beim Studentenwerk Ihrer Hochschule:
Wenn Sie studieren.
- Bei der NBank:
Wenn Sie einen beruflichen Aufstieg (z.B. zum Meister, Erzieher o.ä.) machen.
Wie soll ich den Antrag stellen?
Sie können den Antrag am besten digital über die Seite BAFöG Digital ausfüllen (siehe Links auf dieser Seite).
Welche Nachweise brauchen Sie für den Antrag?
Sie müssen für den Antrag bestimmte Formulare benutzen, auf die im vorgenannten Portal BAFöG Digital (siehe Links auf dieser Seite) automatisch zugegriffen wird. Sie können die Formulare auch hier über das Antragsportal (siehe Links auf dieser Seite) herunterladen und per Mail zusenden an cloppenburg@bafoeg-niedersachsen.de .
Zusätzlich zu den Formularen müssen Sie diese Belege mit übersenden :
- Nachweise von Ihnen:
Sie müssen genau zeigen, wie viel Einkommen und vermögen Sie haben.
Dazu gehören:- Lohnabrechnungen, wenn Sie nebenbei arbeiten.
- Renten-Bescheide (zum Beispiel für eine Waisenrente).
- Nachweise über ein Stipendium.
- Infos darüber, wie viel Geld Sie in der Ausbildung verdienen (Ausbildungsvergütung).
- Ein Kontoauszug von all Ihren Konten, wenn Ihr Gesamtvermögen 10.000 EUR übersteigt.
Wichtig ist der Kontostand an dem Tag, an dem Sie den Antrag abgeben.
- Nachweise über Ihr Eigentum (z.B. Den Wert Ihres Autos oder einer Immobilie / Wohnung).
- Nachweise von Ihren Eltern oder Ihrem Ehepartner / Ihrer Ehepartnerin:
Sie müssen auch angeben, wie viel Geld diese Personen im vorletzten Kalenderjahr verdient haben. (Wenn Sie den Antrag zum Beispiel im Jahr 2026 stellen, zählen die Nachweise aus dem Jahr 2024).
Dazu gehören vom vorletzten Jahr:
- Der Steuerbescheid vom Finanzamt.
- Wenn es noch keinen Steuerbescheid gibt (bei Selbstständigen): Eine Gewinnermittlung.
- Wenn es keinen Steuerbescheid gibt (bei Angestellten): Die Lohnsteuerbescheinigung.
- Wenn jemand arbeitslos war: Der Bescheid über Arbeitslosengeld I oder die Leistungen des Jobcenters.
- Wenn jemand länger krank war: Der Bescheid über Krankengeld.
- Wenn jemand Rente bekommt: Den Rentenbescheid.
Wann müssen Sie den Antrag abgeben?
Ihnen steht das BAföG ab dem Monat zu, in dem Ihre Ausbildung anfängt. Aber wichtig: Sie bekommen das Geld erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag beim Amt abgeben. Wenn Sie den Antrag zu spät abgeben, kann für den Zeitraum vorher nichts mehr gezahlt werden.
Frühzeitig den Antrag stellen
- Sie können den Antrag schon vor dem Start der Ausbildung abgeben.
- Wenn Ihnen noch Nachweise fehlen, ist das kein Problem. Sie können den Antrag trotzdem schon abgeben und die fehlenden Papiere später nachschicken.
Wie lange gilt der Antrag?
Das Amt zahlt das Geld für ein Schuljahr. Wenn das Schuljahr vorbei ist, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Hilfe beim Ausfüllen
Wenn Sie den Antrag über das Antragsportal stellen, werden Sie durch den Antrag durchgeführt und erhalten viele Hinweise.
Wenn Sie die Formulare als PDFs ausfüllen, versuchen Sie alles einzutragen, was Sie wissen. Wenn Sie nicht weiterkommen, können Sie bei den Mitarbeitern im Amt für Ausbildungsförderung in Cloppenburg anrufen oder eine Mail schreiben. Wenn Sie mehr Hilfe brauchen, können wir Ihnen nach telefonischer Vereinbarung auch einen Termin anbieten und Sie kommen mit Ihrem Laptop / den Formularen vorbei.
Noch mehr Informationen finden Sie im Internet beim Bundesministerium für Bildung und Forschung oder im o.g. Antragsportal (siehe Links auf dieser Seite).
