Grundsicherungsgeld

Leistungen für den Lebensunterhalt

Sozialleistungen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und deren Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, werden nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bewilligt.

Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Grundsicherungsgeld. Familienangehörige, die nicht erwerbsfähig sind, wie im Regelfall die minderjährigen Kinder, erhalten Sozialgeld. Bestandteil dieser Leistungen sind auch angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung.

Jobcenter im Landkreis 

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