Leistungen für den Lebensunterhalt
Sozialleistungen für Arbeitsuchende und deren Familien, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen können, werden nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II bewilligt.
Erwerbsfähige Hilfebedürftige erhalten Bürgergeld. Familienangehörige, die nicht erwerbsfähig sind, wie im Regelfall die minderjährigen Kinder, erhalten Sozialgeld. Bestandteil dieser Leistungen sind auch angemessene Kosten für die Unterkunft und Heizung. In diesen Leistungen sind bereits enthalten: Aufwendungen für einmalige Anschaffungen wie Bekleidung oder Hausrat. Einmalige Beihilfen werden also für diese Zwecke grundsätzlich nicht zusätzlich gewährt.
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