Trinkwasser

Trinkwasser im Landkreis Cloppenburg

Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Im Landkreis Cloppenburg wird es durch das Gesundheitsamt überwacht. Diese Kontrolle umfasst insbesondere:

  • die öffentliche Wasserversorgung (OOWV)
  • Hausbrunnen (Eigenwasserversorgungsanlagen)
  • mobile Wasserversorgungsanlagen
  • Trinkwasserinstallationen in Gebäuden mit öffentlicher oder gewerblicher Nutzung, z. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Hotels, Sportstätten, Schulen und Mietshäuser

Überwachung und Probenahme

Das Gesundheitsamt entnimmt regelmäßig Trinkwasserproben und beauftragt Untersuchungen durch zugelassene Labore. Zudem werden entsprechende Beprobungen und Untersuchungen durch die Eigentümer veranlasst.

Untersucht werden unter anderem:

  • mikrobiologische Parameter (z. E. coli, coliforme Keime, Legionellen)
  • chemische Stoffe (z. Nitrat, Blei, Kupfer)
  • physikalische Eigenschaften (z. pH-Wert, Temperatur)

Eigenwasserversorgungsanlagen (ehemals „Hausbrunnen“)

Eigenwasserversorgungsanlagen sind Anlagen zur eigenen Trinkwasserversorgung. Dazu gehören die Wassergewinnung und die Trinkwasserinstallation. Aus solchen Anlagen werden pro Tag weniger als 10 Kubikmeter Trinkwasser für den eigenen Gebrauch entnommen. Diese unterliegen gemäß § 54 der Trinkwasserverordnung der Überwachung des Gesundheitsamts.

Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber

  • Sie müssen sicherstellen, dass das Wasser keine Krankheitserreger enthält und gesundheitlich unbedenklich ist.
  • Es besteht eine jährliche Untersuchungspflicht (z. E. coli, coliforme Keime).
  • Die Untersuchungen dürfen nur durch zugelassene Untersuchungsstellen durchgeführt werden.
  • Bestehende Anzeigepflichten (z. B. im Falle von Stilllegungen) sind einzuhalten. Anzeigen können über das Antragsportal des Landkreises Cloppenburg vorgenommen werden.

    Das Gesundheitsamt bewertet die Ergebnisse, berät bei Auffälligkeiten und kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Pflichten in Bezug auf Legionellen

Nach der Trinkwasserverordnung besteht für bestimmte Anlagen eine Pflicht zur regelmäßigen Untersuchung auf Legionellen. Betroffen sind Gebäude mit zentralen Trinkwassererwärmungsanlagen, die entweder einen Speicher-Trinkwassererwärmer mit mehr als 400 Litern Inhalt oder Leitungen mit mehr als 3 Litern Volumen zwischen dem Erwärmer und der entferntesten Entnahmestelle haben. Die Untersuchungspflicht gilt dann, wenn Trinkwasser im Rahmen einer öffentlichen oder gewerblichen Tätigkeit (z. B. Vermietung von Wohnungen, Kindergärten, Sportstätten) bereitgestellt wird. Die Probenahme und Untersuchung müssen durch ein akkreditiertes Labor erfolgen. Ziel ist es, die Gesundheit der Verbraucher zu schützen und eine Vermehrung von Legionellen in der Trinkwasserinstallation frühzeitig zu erkennen. Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Trinkwasser vermehren und schwere Lungenerkrankungen verursachen können.

Häufige Fragen zum Trinkwasser

  • Ist Leitungswasser bedenkenlos trinkbar? Ja – es wird regelmäßig kontrolliert und erfüllt hohe Qualitätsstandards.
  • Wie schützt man sich vor Legionellen? Warmwasser auf mindestens 60 °C halten, regelmäßig Leitungen spü
  • Wo kann man Trinkwasser untersuchen lassen? Nur durch zugelassene Labore – eine Liste stellt das Niedersächsische Landesgesundheitsamt bereit.

Beratung und Kontakt

Das Gesundheitsamt Cloppenburg steht Ihnen bei Fragen zur Trinkwasserqualität, zu Trinkwasserinstallationen oder bei Verdacht auf hygienische Mängel beratend zur Seite.

Jo­han­nes Mey­er

Fax: 04471 15 330
F.20

An­dre­as Mül­ler

Fax: 04471 15 330
P.21

Ju­lia Nie­mann

Fax: 04471 15 330
P.20

An­ni­ka Chmiel

Fax: 04471 15 330
P.09

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