Gesundheitsberatung gem. Prostituiertenschutzgesetz

Gesundheitsberatung nach § 10 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)

Die Beratung im Rahmen des § 10 ProstSchG dient der Information zu den Themen Krankheitsverhütung, Empfängnisregelung, Schwangerschaft sowie Risiken des Alkohol- und Drogengebrauchs. Zudem wird der Zugang zu Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Personen, die in der Prostitution tätig sind, erläutert. 

Die Bescheinigung über diese Beratung ist eine Voraussetzung für die Anmeldung als Prostituierte/r.

Für die Beratung ist die Vorlage eines gültigen Ausweises erforderlich, damit die erforderlichen Personendaten korrekt erfasst werden können.

Die Beratung erfolgt in einem vertraulichen Einzelgespräch im Gesundheitsamt.

Es werden keine Informationen gespeichert oder weitergegeben! Im Bedarfsfall erfolgt der Einsatz einer Sprachmittlung durch das Gesundheitsamt, auch dann bleibt das Gespräch vertraulich. Es besteht die Möglichkeit, während des Gesprächs über Notlagen und Hilfsangebote zu sprechen.

Nach der Beratung erfolgt die Ausstellung einer Bescheinigung über die erfolgte Gesundheitsberatung. Diese wird für die Anmeldung beim Ordnungsamt benötigt. Auf Wunsch kann die Bescheinigung zusätzlich auf den Alias-/Arbeitsnamen ausgestellt werden. Der Aliasname auf der Gesundheitsbescheinigung und der auf der Anmeldung muss derselbe sein. Prostituierte müssen die Bescheinigung über die Anmeldung und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung während der Arbeit immer bei sich haben.

Prostituierte über 21 Jahre müssen die gesundheitliche Beratung im Abstand von 12 Monaten wiederholen. Prostituierte unter 21 Jahre müssen die Beratung im Abstand von 6 Monaten wiederholen.

Wie erhalte ich einen Termin für die gesundheitliche Beratung?

Sie können telefonisch oder per Email einen Termin zur Gesundheitsberatung beantragen. Sollten Sie eine Sprachmittlung benötigen, ist dies im Vorfeld mitzuteilen. Ein Sprachmittler wird durch das Gesundheitsamt gestellt. Die Hinzuziehung eines Sprachmittlers kann zu Wartezeiten führen.