Warum eine Vorsorgevollmacht
Welche Person denkt schon daran, wenn es ihr gut geht, dass sich vieles von heute auf morgen ändern kann? Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können jede erwachsene Person in eine Situation bringen, in der es nicht mehr möglich ist, dass sie sich ganz oder teilweise um die eigenen rechtlichen Angelegenheiten kümmert.
Vielen Menschen scheint nicht bewusst zu sein, dass in solchen Fällen plötzlich ein Zustand eintreten kann, in dem, wenn keinerlei Vollmachten bestehen, niemand - außer Eheleute bei gesundheitlichen Entscheidungen (Ehegattennotvertretungsrecht gemäß § 1358 BGB) - berechtigt ist, wichtige und notwendige rechtliche Angelegenheit für eine andere volljährige Person zu regeln. In einem solchen Fall wäre die Bestellung eines rechtlichen Betreuers notwendig.
Wer jedoch sichterstellen möchte, dass, sollte es zu einem solchen Fall kommen, eine Vertrauensperson seiner Wahl sich um die Vertretung in Rechtsgeschäften kümmert, der sorgt mit einer Vollmacht vor!
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Durch eine Vorsorgevollmacht kann man eine Vertrauensperson bestimmen, die sich im Bedarfsfall um die rechtlichen Angelegenheiten kümmert. Die bevollmächtigte Person ist dann in der Lage, z. B. in seinem/ihrem Namen Verträge abzuschließen, Zustimmungen zu medizinischen Maßnahmen vorzunehmen, oder Regelungen bezüglich der Wohnung oder eines möglichen Wechsels in ein Pflegeheim zu treffen. Die Wirksamkeit der Vollmacht bzw. dessen Umfang kann individuell geregelt werden.
Die Frage der Akzeptanz von Vorsorgevollmachten betrifft insbesondere auch die Vertretung gegenüber Banken und Sparkassen. Bisher fordern viele Banken und Sparkassen, dass eine Vollmacht durch bankeigene Vordrucke und Unterschriftsnachweise dokumentiert wird. Dieses sollte man im Vorfeld einer Vollmachtserteilung klären.
Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht?
Die Betreuungsstelle kann Vorsorgevollmachten öffentlich beglaubigen. Ein Vorsorgevollmacht ist auch ohne Beglaubigung gültig, jedoch erzeugt eine Beglaubigung nach außen mehr Rechtsakzeptanz.
Die Gebühr für die Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht beträgt 10,00 Euro.
Für weitere Fragen und Information wenden Sie sich an:
Landkreis Cloppenburg
Gesundheitsamt
Betreuungsstelle
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Tel.: 0 44 71 / 15-419 oder 15-240
oder
Betreuungsverein Cloppenburg e.V.
Osterstraße 3
49661 Cloppenburg
Tel.: 0 44 71 / 9130-0
