Bescheinigung zur Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen.

Allgemeine Informationen

Reisende, die Betäubungsmittel aufgrund einer ärztlichen Verordnung benötigen, müssen für die Mitnahme dieser Medikamente ins Ausland eine ärztliche Bescheinigung mitführen. Diese Bescheinigung stellt Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt aus und sollte anschließend durch das Gesundheitsamt beglaubigt werden.

Ärztlich verordnete Betäubungsmittel dürfen nur in angemessener Menge für die Dauer der Reise und ausschließlich für den eigenen Bedarf mitgeführt werden.

Ausführliche Informationen stellt das Bundesopiumstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereit (siehe Linkliste auf dieser Seite).

Dort finden Sie auch die erforderlichen Formulare, die von der behandelnden Ärztin bzw. dem behandelnden Arzt auszufüllen sind.

Reisen in Staaten des Schengener Abkommens

Für Reisen in Schengen-Staaten gilt:

  • Die ärztliche Bescheinigung muss vom Gesundheitsamt beglaubigt werden.
  • Die Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig.
  • Für jedes Betäubungsmittel ist eine separate Bescheinigung erforderlich.

Reisen in andere Länder

Für Reisen außerhalb des Schengen-Raums sollten Sie sich eine mehrsprachige ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen.

Da es keine einheitlichen internationalen Regelungen gibt, wird dringend empfohlen, sich vor Reiseantritt über die Rechtslage im Zielland zu informieren – z. B. über:

  • das Auswärtige Amt
  • die Botschaft oder das Konsulat des Ziellandes

Auch hier beträgt die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung in der Regel maximal 30 Tage. Die Beglaubigung kann in Niedersachsen durch das zuständige Gesundheitsamt erfolgen.

Falls eine Mitnahme nicht möglich ist, klären Sie bitte vorab, ob die benötigten Betäubungsmittel im Reiseland erhältlich sind oder dort verschrieben werden können.

Zuständige Stelle

Für die Beglaubigung ist das Gesundheitsamt des Landkreises Cloppenburg zuständig.

Was muss für die Beglaubigung beachtet werden?

  • Vereinbaren Sie bitte mindestens eine Woche vor Reisebeginn einen Termin, damit eventuelle Rückfragen rechtzeitig geklärt werden können.
  • Fehlerhafte oder unvollständige Bescheinigungen können nicht beglaubigt werden.
  • Bei sehr kurzfristigen Anfragen kann eine Bearbeitung bis zum Reisebeginn nicht garantiert werden.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden

  • die von der Ärztin oder dem Arzt vollständig ausgefüllte Originalbescheinigung.

Gebühren

Für die Beglaubigung fallen 25,00 EUR pro Bescheinigung an.