Windenergieanlagen
Aktuell erhält der Ausbau der Windenergie ein besonderes Gewicht. Unabhängig von ihrer klimapolitischen Bedeutung als Alternative zu fossilen Energieträgern beeinträchtigen der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen i. d. R. Natur und Landschaft.
Quelle: https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/landschaftsplanung_beitrage_zu_anderen_planungen/erneuerbare_energien/ausbau-der-erneuerbaren-energien-246429.html (22.04.2026)
Zuwegungen zu den Windenergieanlagen
Unter „Zuwegungen“ versteht man die Straßen und Wege, die zu den einzelnen Windenergieanlagen führen und den Transport von Materialien, Bauteilen sowie den Zugang für Wartungsarbeiten ermöglichen. Häufig ist es hierfür notwendig, bestehende Straßen und Wege auszubauen bzw. neue temporäre oder dauerhafte Baustraßen anzulegen.
Ein solcher Eingriff ist nach der Eingriffsregelung (§§ 13 ff BNatSchG) zu kompensieren.
Einzureichende Unterlagen können Sie dem Merkblatt („Merkblatt für den digitalen Bauantrag für die Zuwegungen einer Windenergieanlage“) entnehmen.
Gemäß Anlage 1 Nr. 5 des NUVPG ist für die Zuwegung der Windenergieanlagen in der Regel eine allgemeine Vorprüfung i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 UVPG durchzuführen.
