Wichtige Informationen zum Service-Portal Bau

Hier finden Sie wichtige Informationen und den Zugang zu unserem Service-Portal Bau, zum digitalen Bauantrag (Hochladen von Bauanträgen, Anmeldung für die Online-Auskunft etc.) und zu den weiteren Verfahren für Entwurfsverfasser,  Bauherr/innen, Nachbarn und Fachbehörden nach § 3a NBauO.

Eine umfangreiche Beschreibung zu den Funktionen des Portals steht Ihnen nach Zugang direkt auf dem Portal bereit. Einige Vorab-Informationen erhalten Sie ferner unter Zif. 3 bzw. 4.1 der FAQs.

Ein Video, in dem erklärt wird, wie Sie einen digitalen Bauantrag hochladen können, finden Sie hier.

Allgemeine Infos zum digitalen Bauantrag und weiteren Verfahren ab 01.01.2024

Zum 01.01.2024 setzt der Landkreis Cloppenburg die Vorgabe der Niedersächsischen Bauanordnung um, wonach Bauanträge und andere Verfahren nach § 3a NBauO digital bei der unteren Baubehörde einzureichen sind. Damit gehört ab 01.01.2024 der Papierantrag der Vergangenheit an.

Für die Umsetzung des digitalen Antragsverfahrens bedient sich der Landkreis der Software MS-Amt. MS-Amt stellt ein Serviceportal zur Verfügung, über das Antragsunterlagen hochgeladen werden und auf das alle am Baugenehmigungsprozess Beteiligten, wie Bauherren/-innen, Entwurfsverfasser/-innen, interne und externe beteiligte Ämter, u.a. entsprechend den ihnen zugewiesenen Rechten zugreifen können.

Bei digitalen Antragsverfahren sind in der Folge Antragsergänzungen und fachliche Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange dann auch nur über das Portal an den Landkreis Cloppenburg zuleitbar. Emails erfüllen nicht die datenschutz- rechtlichen Vorschriften und werden als nicht eingegangen betrachtet. Das Bauamt bittet um Verständnis. Postalische Zusendungen werden mit einem entsprechenden Hinweis zurückgesandt.

Welche Vorgänge ab 01.01.24 dem digitalen Verfahren unterliegen, entnehmen Sie bitte der Anleitung unter Zif. 1.1 auf dem Service-Portal (siehe Links auf dieser Seite).

Infos zum Zugang zum Serviceportal und zur Verfahrensbenachrichtigung

Den Zugang zum digitalen Antragstellung und damit auch zum Serviceportal des Landkreises Cloppenburg hat der Gesetzgeber in Abhängigkeit der eingeräumten Rechte differenziert geregelt. Das höchst Sicherheitsniveau müssen Entwurfsverfasser/Antragsberechtigte erfüllen. Für weitere Verfahrensbeteiligte gelten abgeschwächte Anforderungen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter Zif. 2.1 bis 2.3 der Anleitung auf dem Service-Portal (siehe Links auf dieser Seite).

Sämtliche Verfahrensbeteiligten werden künftig per Mail darüber informiert, wenn die Baubehörde ein Schreiben zum Verfahren über das Serviceportal übermittelt. Eine entsprechende Mailmitteilung geht auch dann zu, wenn die Behörde eine Genehmigung für das beantragte Vorhaben erteilt. Weitere Informationen erhalten Sie unter Zif. 3.6.2 der Anleitung auf dem Service-Portal (siehe Links auf dieser Seite).

Anforderungen an zuzuleitende Dateien

Wichtige Voraussetzung für die Entwurfsverfasser zur Einrichtung des Antrags ist die gesetzlich vorgeschriebene Bevollmächtigung durch den Bauherrn/die Bauherrin.

Über das Serviceportal trägt der Entwurfsverfasser/die Entwurfsverfasserin alle Angaben zum Bauantrag ein, die ehemals im Vordruck des Bauantragsformulars zu machen gewesen sind. Denn das Programm generiert nach Eintrag aller Angaben das bekannte Antragsformular. Dies ist eine Voraussetzung, um überhaupt das Antragsverfahren über das Portal weiter betreiben zu können.
Bitte bedenken Sie, dass es rechtlich verbindliche Anforderungen an den zum Bauantrag einzureichenden digitalen Bauvorlagen gibt. Die Voraussetzungen zum Format, Inhalt, Nomenklatur etc. finden Sie unter den folgenden Links:

  • Niedersächsische Bauvorlagenverordnung – NbauVorlVO (Voris)
  • Anforderungen an elektronische Dokumente für die Übermittlung an die Bauaufsichtsbehörde (Voris)
  • Anhang NBauVorlVO - Kennnummern mit textlicher Beschreibung für Dateinamen (Voris)
  • bzw. unter Zif. 4.2 und 4.3 der Anleitung auf dem Service-Portal

(siehe Linkliste auf dieser Seite)

Anmeldung für die Online-Auskunft für Bauherr/innen, Nachbarn und Fachbehörden

Für Bauherr/innen, Nachbarn und Fachbehörden stehen auf dem Service-Portal Bau des Landkreises über die Kachel „Anmeldung über das Antrag-Infosystem“ die jeweils spezifischen Möglichkeiten der Portalnutzung zu Verfügung:

ONLINE-Auskunft des Bauherrn/der Bauherrin:
Hier haben Sie als Bauherr/in die Möglichkeit, sich über Ihren Antrag zu informieren. Die elektronische Bauakte stellt Ihnen in kompakter Form den aktuellen Stand der Bearbeitung dar. Sie erhalten per Mail die Information über den im Bauamt angelegten Vorgang mit dem Aktenzeichen. Nach Abschluss der Vorprüfung erhalten Sie von uns eine Kennung (Benutzername und Passwort), mit der Sie sich auf dem Serviceportal des Landkreises anmelden und folgende Informationen zu Ihrem Bauantrag abfragen können:

  • Antragstellerdaten und Vorhabenbezeichnung
  • Dokumentenablage der an Sie gerichteten Schreiben
  • Zuständige/r Sachbearbeiter/in
  • Unterlagenanforderung an den Entwurfsverfasser/die Entwurfsverfasserin
  • Stand der Beteiligung anderer Dienststellen / Behörden innerhalb des Verfahrens

Online-Auskunft der Nachbarn:
Sofern Nachbarn ein berechtigtes Interesse nachweisen oder wenn der Bauherr/der Bauherrin dies beantragt, erhalten diese Einsicht in die für sie relevanten Bauantragsunterlagen. Auch diese Einsicht wird digital ermöglicht, und zwar auf demselben technischen Weg, wie der Bauherr/die Bauherrin Einsicht erhält.

Anmeldung und Stellungnahme der Fachbehörden:
Die Fachbehörden haben bereits eine Kennung erhalten oder bekommen diese im Einzelfall zugeleitet, sofern deren Beteiligung eher in seltenen Fällen anzunehmen ist. Über die Kennung wird der Zugang zum Serviceportal hergestellt.

Die Fachbehörden bekommen Einsicht in die von ihnen zu beurteilenden Bauvorlagen und leiten ihre fachliche Stellungnahme unmittelbar über das Portal an den Landkreis Cloppenburg zurück.

Weitere Informationen zum Zugang erhalten Sie unter Zif. 2.2 und 2.3 der Anleitung auf dem Service-Portal Bau (siehe Link auf dieser Seite).

Wichtige Information:
Eine umfangreiche Beschreibung zu den Funktionen des Portals steht Ihnen nach Zugang direkt auf dem Portal bereit.