Marktwesen, Messen & Ausstellungen

Das Ordnungsamt des Landkreises Cloppenburg setzt auf Antrag Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen, Großmärkte, Spezialmärkte (hier wird nur ein bestimmter Warenkreis angeboten, z.B. Spielzeug, Briefmarken) oder Jahrmärkte (hier werden Waren aller Art verkauft, z.B. Floh- und Trödelmarkt) fest, sofern diese nicht dem öffentlichen Wohl entgegenstehen. Hierbei werden der Gegenstand der Veranstaltung, der Zeitraum, die Öffnungszeiten und der Standort festgelegt. Für die Festsetzung von Volksfesten und Wochenmärkten sind die Gemeinden zuständig.

Für die Überprüfung werden folgende Unterlagen benötigt:

Bei natürlichen Personen (Privatpersonen)

  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • einen Lageplan des Veranstaltungsgeländes mit geplanter Aufstellung der Verkaufswagen und Stände
  • eine Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers über die Nutzung des Grundstückes
  • eine formlose Marktbeschreibung (welche Tätigkeiten sollen ausgeübt werden (Verkauf, Musik, Fahrgeschäfte etc.)
  • eine Angabe der Marktbeschicker mit Angabe des Namens und der Warenart

Bei juristischen Personen

  • ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
  • ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis für jeden Geschäftsführer (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jeden Geschäftsführer und für die juristische Person (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde)
  • Kopie eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder eine aktuelle Kopie des Gesellschaftsvertrages und Beschluss über die Bestellung des/der Geschäftsführer
  • eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • einen Lageplan des Veranstaltungsgeländes mit geplanter Aufstellung der Verkaufswagen und Stände
  • eine Einverständniserklärung des Grundstückeigentümers über die Nutzung des Grundstückes
  • eine formlose Marktbeschreibung (welche Tätigkeiten sollen ausgeübt werden (Verkauf, Musik, Fahrgeschäfte etc.)
  • eine Angabe der Marktbeschicker mit Angabe des Namens und der Warenart

Zusätzlich muss die baurechtliche Zulässigkeit der Veranstaltung vom Bauamt geprüft werden.

Zur Antragsstellung gelangen Sie über das Antragsportal.

Herr Wes­sel

Fax: 04471 15 288
0.058

An­trä­ge Markt­we­sen & Mes­sen