Handwerksordnung & Schwarzarbeit

Wird ein Gewerbe handwerksmäßig betrieben, so kann dies der Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks sein, der in die Handwerksrolle eingetragen werden muss. Zuständig hierfür sind die örtlichen Handwerkskammern. Die unerlaubte selbständige Handwerksausübung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird gemeinhin als „Schwarzarbeit“ bezeichnet.

Zudem werden folgende Tätigkeiten als Schwarzarbeit aufgefasst:

  • Steuerhinterziehung durch steuerpflichtige Personen
  • Illegale Beschäftigung von Personen
  • Leistungsbetrug (z.B. Arbeitsagentur)

Unentgeltliche Hilfeleistungen aus Gefälligkeit im Rahmen der Nachbarschafts- oder Familienhilfe fallen nicht in diesen Bereich.

Durch die Schwarzarbeit entsteht ein Schaden in Milliardenhöhe. Um effektiv dagegen vorzugehen und den hohen finanziellen Verlust einzuschränken, sind Polizei, Ordnungsamt und Zoll auf Ihre Hilfe angewiesen. Der Landkreis Cloppenburg ist für die kreisangehörigen Gemeinden und Städte im Bereich der Schwarzarbeit zuständig.