Bewachungsgewerbe
Ein Bewachungsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig das Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht. Diese Tätigkeit bedarf einer Erlaubnis.
Folgende Unterlagen werden für die Bearbeitung benötigt:
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde; bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer)
- eine aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen bei der Wohnsitzgemeinde; bei juristischen Personen für jeden Geschäftsführer und für die juristische Person)
- ein Unterrichtungsnachweis über die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen rechtlichen Vorschriften
- eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
- eine Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichts, dass keine Eintragungen vorliegen
- eine Bescheinigung des Amtsgerichts, dass keine Konkurs-, Vergleichs- oder Insolvenzverfahren anhängig sind bzw. in den letzten 5 Jahren anhängig waren
- nur bei juristischen Personen als Antragsteller- eine Kopie des Handelsregisterauszuges bzw. Gesellschaftervertrages
- eine Bescheinigung über eine Haftpflichtversicherung (die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadensereignis
- für Personenschäden 1 Million Euro,
- für Sachschäden 250000 Euro,
- für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15000 Euro,
- für reine Vermögensschäden 12500 Euro)
- eine Bescheinigung bzw. Unterlagen darüber, dass der Lebensunterhalt für mindestens 6 Monate gesichert ist (Bankbürgschaften, Kopien von Arbeitsverträgen, Sparbücher, Bescheinigung der Bank etc.)
- eine Betriebsübersicht (Einnahme-Kostenanalyse) für das zu gründende Unternehmen einschließlich aller Kosten für Personal, Fahrzeuge, Mieten, Geräte etc.
Zur Antragsstellung gelangen Sie über das Antragsportal.