Allgemeines zur Tierseuchenbekämpfung

Vorbeugende Maßnahmen

Alle Nutztierbestände unterliegen der Aufsicht durch das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowie der Untersuchungspflicht zur Erkennung besonderer Tierseuchen. Betriebe, die neu mit der Tierhaltung beginnen wollen, müssen ihre Bestände in einer angemessenen Frist dem Veterinäramt anzeigen.

Ziel ist es, mögliche Krankheiten zu erkennen, eine Gefährdung für die menschliche Gesundheit auszuschließen und die Weiterverbreitung von Tierkrankheiten zu verhindern.

Dazu müssen vor allem Wege von Krankheits- und Seuchenerregern aufgezeigt werden, über die sie eingeschleppt oder weiterverbreitet werden können. Aufgrund dieser Erkenntnisse können durch eine gezielte Beratung der Betriebe und entsprechende Vorsichtsmaßnahmen zur Hygiene (Hygieneprogramme) gesunde Tierbestände erhalten werden.

In die Aufklärung über die Entstehung von Tierseuchen müssen nicht nur Nutztierhalter, sondern alle Bürger einbezogen werden, denn durch Unkenntnis oder Gedankenlosigkeit können sie z. B. durch das unerlaubte Verfüttern von Speiseabfällen an Wildschweine oder Schweine in der Freilandhaltung Auslöser von Tierkrankheiten sein. Daher sollten keine Lebensmittel tierischer Herkunft aus Urlaubsländern mitgebracht werden, die hier als Speiseabfälle in eine Nutztierhaltung gelangen könnten.

Viele Erkrankungen von Tieren können durch gezielte Impf- und Hygieneprogramme vermieden werden. Dadurch werden gesunde und widerstandsfähige Bestände geschaffen. Die Beratung der Tierhalter und die Durchführung der Impfungen gegen Krankheitserreger werden in Zusammenarbeit mit den praktizierenden Tierärzten durchgeführt.

Überwachung des Tierverkehrs

Tierkrankheiten und Tierseuchen können nicht nur durch lebende Tiere, sondern auch durch Lebensmittel tierischer Herkunft übertragen werden (z. B. Schweinepest, Maul- und Klauenseuche, Geflügelpest). Da Tiere und Lebensmittel aus dem Kreisgebiet nicht nur in Mitgliedsländer der Europäischen Union, sondern auch in Drittländer versandt werden, muss durch effektive Kontrollen sichergestellt werden, dass nur auf Gesundheit und auf Transportfähigkeit untersuchte lebende Tiere versandt werden. Die gleiche Notwendigkeit der Kontrolle gilt natürlich auch für Tiere, die von außerhalb in den Landkreis Cloppenburg verbracht werden.

Maßnahmen im Seuchenfall

Bei Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche werden alle Maßnahmen durch die Abteilung Tierseuchenbekämpfung organisiert und koordiniert. Für die Bekämpfung hochansteckender und oft tödlich verlaufender Tierseuchen wie Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest steht ein ständig eingerichtetes Krisenzentrum zur Verfügung, ausgerüstet mit modernster Technik und Telekommunikation.

Die von einer Seuche betroffenen Tierbestände werden vom Veterinäramt gesperrt. Außerdem werden weitere Maßnahmen eingeleitet, z. B. Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen, amtlich angeordnete Untersuchungen und gegebenenfalls Tötung und unschädliche Beseitigung von seuchenkranken Tieren.

Anzeigepflichtige Seuchen / Krankheiten

Anzeigepflichtige, hochansteckende Tierseuchen mit besonders strengen Bekämpfungsmaßnahmen:

  • Geflügelpest (GP) = Aviäre Influenza (AI) = Vogelgrippe
  • Afrikanische Schweinepest (ASP)
  • Klassische Schweinepest (KSP)
  • Maul- und Klauenseuche (MKS) 
  • atypische Geflügelpest oder Newcastle disease (ND)

Weitere anzeigepflichtige Tierkrankheiten:

  • Amerikanische/bösartige Faulbrut der Bienen (AFB)
  • Bovine Herpes Virus Infektion (BHV1)
  • Bovine Virusdiarrhoe (BVD)
  • Bovine Spongiforme Enzephalophathie (BSE)

Frau Weiss

Fax: 04471 15 430
1.007

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