Tierkörperbeseitigung und Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Verendete Tiere

Die Beseitigungspflicht für verendete Tiere obliegt den Kommunen. Bis zur Abholung toter Tiere durch die beauftragte Oldenburger Fleischmehlfabrik GmbH haben die Tierbesitzer die Kadaver vor Witterungseinflüssen und fremdem Zugriff geschützt, z. B. in einem Container, aufzubewahren.

Vergraben von Heimtieren

Einzelne gestorbene Heimtiere wie Hund oder Katze dürfen jedoch auch auf eigenen Grundstücken vergraben werden, sofern diese bezüglich ihrer Größe, des Wasserrechts usw. dazu geeignet sind.

Verordnung (EG) 1069/2009 und Durchführungsverordnung (EG) 142/2011 (zuvor Verordnung 1774/2002)

Tierische Nebenprodukte werden entsprechend ihrem (seuchen-)hygienischen Risikopotential in drei Kategorien eingeteilt. Die Kategorien umfassen tierische Nebenprodukte von BSE-Risikomaterial über gefallene Tiere, Schlachtnebenprodukte und ehemaligen Lebensmitteln bis hin zu Gülle.

Zulassungspflicht für Betriebe

Betriebe, die tierische Nebenprodukte sammeln, transportieren und verarbeiten, z. B. Verarbeitungsbetriebe, Heimtierfutterhersteller, Biogasanlagen und Kompostwerke, unterliegen der Registrierungs- bzw. Zulassungspflicht durch die Veterinärbehörde.

Frau Weiss

Fax: 04471 15 430
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