Futtermittel

Futtermittel tierischer Herkunft/ Verfütterungsverbot

Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen (Nutztiere), dürfen, von wenigen, ganz speziellen Ausnahmen abgesehen, nicht mit Proteinen tierischer Herkunft gefüttert werden. Für Wiederkäuer gilt dieses Verfütterungsverbot - von Milch und Kolostrum abgesehen - ohne Ausnahme; für Schweine und Geflügel ist z. B. die Verfütterung von Fischmehl und Blutprodukten zulässig. Selbst- bzw. Hofmischer benötigen dazu eine Zulassung der für die Futtermittelüberwachung zuständigen Behörde, dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Heimtierfutter

Heimtierfutter (für Hunde und Katzen) wird üblicherweise entweder als rohes oder verarbeitetes Heimtierfutter dem Tierbesitzer angeboten. Unabhängig davon, ob unverarbeitetes, nicht zum menschlichen Verzehr geeignetes Fleisch, Schlachtnebenprodukte oder verarbeitetes tierisches Eiweiß (ausschließlich aus der mit niedrigem Risiko behafteten Kategorie 3) zur Herstellung verwendet werden, unterliegen die Betriebe den Hygienevorschriften und Zulassungsbedingungen der Verordnungen (EG) 1069/2009 und 142/2011. 

Frau Weiss

Fax: 04471 15 430
1.007