Sonn- & Feiertagsfahrgenehmigung

Sonn- und Feiertagsfahrgenehmigungen für Lkw über 7,5 Tonnen oder LKW mit Anhängern werden für die gewerbliche Wirtschaft zur Güterbeförderung erteilt.

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) verbietet das Fahren mit Lkw über 7,5 Tonnen oder mit Anhängern hinter Lkw an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 Uhr bis 22.00 Uhr. Dies gilt auch für PKWs mit LKW-Zulassung.

Grundsätzlich wird von einer Dringlichkeit für den Transport an Sonn- und Feiertagen beispielsweise bei Waren wie lebenden Tieren, Schnittblumen, frische, leicht verderbliche Lebensmittel, Hilfsgüter für Krisenregionen etc ausgegangen. Nähere Informationen zu den zu transportierenden Waren und den entsprechenden Voraussetzungen erläutern wir Ihnen gerne telefonisch.

Herr Stag­ge

Fax: 04471 15 388
0.070

Frau Koch

Fax: 04471 15 388
0.070

An­trä­ge Sonn- und Fei­er­tags­ge­neh­mi­gung