Verlängerung rote Dauerkennzeichen

Verlängerung rote Dauerkennzeichen für Händler

Rotes Kennzeichen Händler

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Nachweis über die Verwendung des roten Kennzeichens (Fahrtenbuch)
  • Fahrzeugscheinheft
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
     Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021.
  • gültige Gewerbeanmeldung
  • bei Firmen Handelsregisterauszug

Falls für Sie eine andere Person die Verlängerung beantragen soll, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht (siehe Antragsportal rechts) und dessen gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.

Die Verlängerung ist jährlich kurz vor Ablauf der Gültigkeit (siehe Fahrzeugscheinheft) unaufgefordert zu beantragen.

Wenn alle Fahrzeugscheine im Fahrzeugscheinheft ausgefüllt sind, kann ein Ersatzfahrzeugscheinheft erworben werden.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Verlängerung rote Dauerkennzeichen für Oldtimerfahrzeuge

Rotes Kennzeichen Oldtimer

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • Nachweis über die Verwendung des roten Kennzeichens (Fahrtenbuch)
  • der besondere bzw. die besonderen Fahrzeugscheine für Oldtimer
  • gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung

Falls für Sie eine andere Person die Verlängerung beantragen soll, benötigt diese Person eine schriftliche Vollmacht (siehe Antragsportal rechts) und dessen gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung.

Die Verlängerung ist jährlich kurz vor Ablauf der Gültigkeit (siehe Fahrzeugschein) unaufgefordert zu beantragen.

Falls ein Fahrzeug ausgetragen oder zusätzlich für das Kennzeichen registriert werden soll, kann dies auch im Schalterbereich erledigt werden. Vorab sollten Sie sich ggf. über die vorzulegenden Unterlagen erkundigen.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in der jeweils geltenden Fassung. Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.

Rechtsgrundlagen (Allgemein):

  • Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
  • Gebührenordnung über Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Herr Spe­cker

Fax: 04471 15 115
0.080

An­trä­ge Ver­län­ge­rung ro­te Dau­er­kenn­zei­chen