Einbürgerung

Wichtige Informationen:
Bitte nutzen Sie unser Antragsportal, um notwendigen Anträge zu stellen. Alle Unterlagen sind im Original vorzulegen. Sofern es nicht zwingend erforderlich ist, verzichten Sie auf eine persönliche Vorsprache und reichen Sie die Anträge bitte per Post ein. Originaldokumente werden postalisch an Sie zurückgeschickt.

Nach § 30 Abs. 1 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) wird das Bestehen bzw. Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses festgestellt. Grundsätzlich reicht als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ein gültiger Personalausweis oder Reisepass aus.  In besonderen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. Bei Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Antrag einen Staatsangehörigkeitsausweis aus.

Kosten:
Staatsangehörigkeitsausweis
51,00 EUR

Frau Zim­bel­mann

Fax: 04471 15 288
0.040

An­trä­ge Staats­an­ge­hö­rig­keits­recht