Gleichstellungsbeauftragte

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt"

So steht es seit 1948 in Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. 1993 wurde dies um die Selbstverpflichtung erweitert: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Auch in der Niedersächsischen Verfassung ist „die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, (als) eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise“ festgeschrieben (Niedersächsische Verfassung, Artikel 3, Absatz 2, Satz 3).

Die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten hat laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz die Ziele:

  • zur Verwirklichung der Gleichberechtigung der Geschlechter beizutragen,
  • an allen Vorhaben, Entscheidungen, Programmen und Maßnahmen mitzuwirken, „die Auswirkungen auf die Gleichberechtigung der Geschlechter und die Anerkennung der gleichwertigen Stellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft haben“,
  • Vorhaben und Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf anzuregen (§ 9, Abs. 2 NKomVG).

Die Gleichstellungsbeauftragte arbeitet als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und Öffentlichkeit. Die Gleichstellungsarbeit teilt sich in zwei große Bereiche. Die interne Gleichstellungsarbeit bezieht sich auf die geschlechtsspezifischen Belange und Tätigkeiten innerhalb der Kreisverwaltung. Die externe Gleichstellungsarbeit wendet sich an die Öffentlichkeit und die Bürger*innen.

Themenschwerpunkte sind:

  • Vereinbarkeit von Sorge- und Erwerbsarbeit
  • Bildung und Beruf
  • Politische Partizipation
  • Rollenbilder und Vielfalt
  • Gewalt gegen Frauen und Mädchen
  • Gesellschaftliche Teilhabe von Frauen und Mädchen mit Zuwanderungsgeschichte

Frau Feld­haus

Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg
Fax: 04471 85 697
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