Beistandschaft & Kindesunterhalt
Das Jugendamt bietet Müttern und Vätern, die für ihr Kind alleinsorgeberechtigt sind oder sorgeberechtigt sind und ihr Kind in Obhut haben sowie jungen Volljährigen (bis zum 21. Lebensjahr) eine Beratung und Unterstützung zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen an.
Darüber hinaus bietet das Jugendamt Ihnen auch die Möglichkeit der Einrichtung einer Beistandschaft, die über die Beratung und Unterstützung hinausgeht. Eine Beistandschaft kann für die Feststellung der Vaterschaft und die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen eingerichtet werden und das auch bereits vor Geburt des Kindes. Der Beistand des Jugendamtes kümmert sich dann um die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Durchsetzung der Unterhaltsansprüche gegenüber dem anderen Elternteil, notfalls auch im gerichtlichen Verfahren.
Ein Rechtsanwalt ist dann nicht mehr notwendig.
Die Beistandschaft wird auf schriftlichen Antrag eingerichtet, diesen bekommen Sie auf Wunsch beim Jugendamt. Da jeder Fall individuell ist, hat es sich als hilfreich erwiesen, den Fall und seine Einzelheiten zunächst einmal mit dem Elternteil zu besprechen, um zielgerichtet helfen zu können. Die Anträge werden daher erst nach einer Erstberatung übergeben.
Wenn Sie eine persönliche Vorsprache wünschen, vereinbaren Sie bitte zuvor einen Termin mit Ihrer zuständigen Ansprechperson.
Die Beistandschaft kann jederzeit schriftlich beendet werden und schränkt das Sorgerecht der Eltern nicht ein. Die Beistandschaft endet automatisch kraft Gesetz bei Volljährigkeit des Kindes.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes stehen Ihnen gern für Ihre Fragen zur Verfügung. Die Zuständigkeit richtet sich nach Nachname des Kindes.