Ambulante Maßnahmen

Arbeitsauflagen im Jugendstrafrecht

Jugendlichen und Heranwachsenden kann sowohl im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens als auch im Diversionsverfahren die Auflage erteilt, gemeinnützige Arbeit in unterschiedlicher Höhe zu verrichten. Arbeitsleistungen für die Allgemeinheit sollen dem Jugendlichen das Unrecht seiner Tat vor Augen halten.

Die Jugendhilfe im Strafverfahren vermittelt den Jugendlichen/Heranwachsenden in entsprechende Einsatzstellen und kontrolliert die ordnungsgemäße Erfüllung der Auflage. Die Frist zur Ableistung der Stunden orientiert sich an der Stundenzahl, sowie der persönlichen Situation des jungen Menschen. Allerdings sollte die Auflage so schnell und so gewissenhaft wie möglich erfüllt werden.

Ist die Auflage im Diversionsverfahren erteilt worden, und wird nicht ordnungsgemäß erfüllt, informiert die Jugendhilfe im Strafverfahren die Staatsanwaltschaft, die daraufhin Anklage erhebt, d.h. dass eine Gerichtsverhandlung stattfindet. Im Falle der Nichterfüllung einer Auflage aus einem jugendrichterlichen Urteil wird das Amtsgericht von der Jugendhilfe im Strafverfahren informiert. Das Gericht hat dann die Möglichkeit, gegen den jungen Menschen wegen Missachtung der richterlichen Auflage Jugendarrest von bis zu vier Wochen zu verhängen.

Gemeinnützige Arbeit im Landkreis Cloppenburg kann z.B. abgeleistet werden bei

  • Städten und Gemeinden
  • Schwimmbädern
  • Altenpflegeeinrichtungen
  • Krankenhäusern
  • Behinderteneinrichtungen
  • Kindergärten
  • Kirchlichen Einrichtungen
  • Vereinen
  • Sozialen Briefkästen

Das Anti - Gewalt - Training

Das Anti - Gewalt - Training ist ein Gruppenangebot für Jugendliche und junge Erwachsene, welche Probleme im Umgang mit Aggressionen haben und häufig Gewalt anwenden.

Eine Teilnahme ist ausschließlich im Rahmen von Bewährungsauflagen oder richterlichen Auflagen vorgesehen. Das AGT beinhaltet 12 Gruppenabende. Ein Kursabend umfasst jeweils drei Stunden. Die Termine sind verbindlich. Inhalte des Kurses sind u.a. die Arbeit an der eigenen Biographie, die Opferkonfrontation, Provokationstests, etc.

Am Ende des Kurses erfolgen konkrete Übungen zum Umgang mit schwierigen, bzw. möglicherweise gewaltauslösenden, Situationen.

Betreuungsweisungen

Gem. § 10 (5) JGG: sich der Betreuung und Aufsicht einer bestimmten Person (Betreuungshelfer) zu unterstellen.

Ziel: Jugendliche individuell zu unterstützen und in ihrer Lebenssituation zu stabilisieren.

Zielgruppe
  • Straffällig gewordene Jugendliche und junge Heranwachsende im Alter von 14 bis 21 Jahren
  • Jugendliche mit komplexen oder multiplen Problemen
Form
  • regelmässige, verbindliche Termine
  • Dauer: 6 oder 12 Monate
Inhalte
  • Die Inhalte einer Betreuung orientieren sich an der Lebenssituation und den konkreten Problemen des Jugendlichen und den
  • Entwicklungsaufgaben des Jugendalters
Häufige Themen
  • Entwicklung einer schulisch-beruflichen Perspektive
  • Probleme und Konflikte im Elternhaus
  • Beziehungen zu Gleichaltrigen
  • Alkohol,- und Drogenkonsum
  • Psychische Probleme
  • Hilfestellung bei Behörden- und Verwaltungsangelegenheiten
  • Begleitung zu Polizei und Gerichtsterminen

Soziale Trainingskurse

Der Soziale Trainingskurs ist ein ambulantes, gruppenpädagogisches Angebot für straffällig gewordene junge Menschen von 14 bis 21 Jahren. Im Hintergrund stehen meist Delikte, die auf Defizite im Sozialverhalten hindeuten. Die Zuweisung zur Teilnahme erfolgt auf jugendrichterliche Weisung gemäß § 10 Nr. 6 JGG oder im Rahmen der Diversionsverfahren. Die Weisung zur Teilnahme steht als Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen. Teilnahmevoraussetzung ist dabei die grundsätzliche Bereitschaft, die begangene Straftat aufzuarbeiten und alternative Handlungsstrategien zu entwickeln.

Der zeitliche Rahmen beträgt dabei drei Monate und setzt sich zusammen aus 12 wöchentlichen Gruppenabenden je 2 Stunden sowie mehreren Tagesaktionen. Das Gruppenangebot wird von zwei gemischtgeschlechtlichen sozialpädagogischen Fachkräften geleitet.

Inhaltliche Schwerpunkte sind:

  • Auseinandersetzung mit dem delinquentem Verhalten
  • Rollenspiele zum Thema Konflikte und Gewalt
  • Kooperations- und Vertrauensübungen
  • Übungen zur Erhöhung der Frustrationstoleranz
  • Sportangebote und Anbindung an Gruppen und Vereine
  • Bewerbungstraining in Kooperation mit der Berufsberatung
  • Erlebnispädagogische Angebote
  • Suchtprävention
  • Sexualität
  • Umgang mit Finanzen

Der Soziale Trainingkurs wird in Form einer geschlossenen Gruppe durchgeführt. Die Teilnahme ist nach der Zuweisung verpflichtend.
Der junge Mensch soll nach dem Sozialen Trainingskurs in der Lage sein, sein Handeln sowie dessen Folgen besser abzuschätzen und so in Konfliktsituationen angemessen zu reagieren.

Sozialpädagogische Verkehrserziehungskurse

Der Verkehrserziehungskurs des Jugendamtes richtet sich an junge Menschen zwischen 14 und 21 Jahren, die durch Verkehrsdelikte strafrechtlich in Erscheinung getreten sind, zum Beispiel durch

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis,
  • Verkehrsunfallflucht,
  • Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz oder
  • Trunkenheit im Straßenverkehr

Die Zuweisung zum Kurs erfolgt über die jugendrichterliche Weisung gemäß § 10 Nr. 9 JGG oder im Rahmen der Diversionsverfahrens. Der Kurs umfasst insgesamt acht Abende.
 Durch den sozialpädagogischen Verkehrserziehungskurs soll ein verantwortungsvolles Verhalten im Straßenverkehr vermittelt werden. Außerdem sollen die Gefahren im Straßenverkehr und die potentiellen Folgen von Fehlverhalten aufgezeigt werden. Der Kurs wird von einer sozialpädagogischen Fachkraft geleitet. Die inhaltlichen Einheiten werden in Zusammenarbeit mit erfahrenen Mitarbeitern von verschiedenen Einrichtungen wie Polizei, Fahrschulen, Kreisverkehrswacht, Feuerwehr, Führerscheinstelle etc. durchgeführt.

Themen im Kurs sind:

  • Auseinandersetzung mit dem eigenen Verkehrsdelikt
  • Regeln im Straßenverkehr - Konsequenzen von Regelverletzungen
  • Das Schutzengelprojekt
  • Ursachen von Unfällen im Straßenverkehr
  • Fahrsicherheitstraining
  • MPU / Nachschulung
  • Berichte von Unfallopfern und Notärzten
  • Überschlagssimulator
  • Erste Hilfe - Auffrischung
  • Infos durch die Führerscheinstelle

Täter - Opfer - Ausgleich (TOA)

Der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) ist eine Angebot an Beschuldigte und Geschädigte, die Straftat und ihre Folgen mit Hilfe eines neutralen Vermittlers eigenverantwortlich zu bearbeiten. Im Gegensatz zu einer Gerichtsverhandlung , in welcher ein Sachverhalt geklärt und ein Urteil gefällt wird, bietet der TOA den Beteiligten die Möglichkeit, einen bestehenden Konflikt beizulegen oder zu entschärfen. Durch den TOA kann oft ein zusätzlicher Rechtsstreit vermieden werden, denn mit der Verurteilung im Strafprozess ist es häufig nicht getan. Oft folgt noch ein Zivilprozess, in dem der Geschädigte Schadenersatz verlangt.

Im Verlauf des TOA erhält der Beschuldigte Gelegenheit

  • für seine Tat die Verantwortung zu übernehmen
  • zu zeigen, dass er die Gefühle des Opfers ernst nimmt
  • aktiv Wiedergutmachung mit eigenen Mitteln zu leisten

Das Opfer erhält die Gelegenheit

  • dem Täter die Folgen seines Handelns (entstandene Schäden, verletzte Gefühle, Angst oder Wut) deutlich zu machen
  • eine rasche, unbürokratische Wiedergutmachung zu erreichen
  • selbst zu entscheiden, wie die Wiedergutmachung erfolgen soll

Der TOA ist in jedem Stadium des Strafverfahrens möglich. Hierzu werden Täter und Opfer zu getrennten Vorgesprächen eingeladen. Dort soll geklärt werden

  • ob beide Seiten zum TOA bereit sind
  • welche Erwartungen sie an das Ausgleichsgespräch haben
  • welche zusätzlichen Bedingungen erfüllt sein sollten (z.B. Teilnahme von Eltern, Rechtsanwalt o.ä.)

Zudem wird natürlich über das Geschehene selbst und die jeweiligen Standpunkte der Beteiligten gesprochen. Wenn erforderlich, können auch mehrere Gespräch stattfinden.

Im Ausgleichsgespräch treffen sich Täter und Opfer, um mit Unterstützung des Vermittlers über den Vorfall zu sprechen und den Konflikt aufzuarbeiten. Geeignete Wiedergutmachungsleistungen werden ausgehandelt und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Sind alle Beteiligten mit dem Ergebnis einverstanden, kontrolliert der Vermittler die Einhaltung der Vereinbarungen und informiert das Gericht oder die Staatsanwaltschaft darüber.

Frau Kes­sing

Fax: 04471 15 337
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