Schülerbeförderung

Hat mein Kind einen Anspruch auf Schülerbeförderung?
Was muss ich machen, wenn die Schülersammelzeitkarte meines Kindes nicht mehr aufzufinden ist?
Habe ich auch im Sekundarbereich II einen Anspruch auf eine Schülerbeförderung?
Diese und weitere Fragen werden unter dem Punkt „Schülersammelzeitkarten“ beantwortet.

Besucht Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule (Schulbezirk), wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der zuständigen Schule. Für den Beförderungsanspruch zu einer anderen als die zuständige Schule bedarf es im Regelfall einer Ausnahmegenehmigung.

Was passiert, wenn mein Kind aufgrund einer Verletzung o.ä. vorübergehend nicht zu Fuß, mit dem Fahrrad oder dem Bus zur Schule fahren kann?
Können in einem solchen Fall die Fahrtkosten erstattet werden?
Gibt es eine Möglichkeit für eine Taxibeförderung?
Hilfe zu diesen Themen finden Sie unter dem Punkt Beförderung bei vorübergehender Behinderung“.

Mein Kind besucht eine Förderschule und ist nicht in der Lage den ÖPNV zur Schülerbeförderung zu nutzen? Informationen zu diesem Thema finden Sie unter dem Punkt „Förderschulbeförderung“.