Gewässerausbau

Unter dem Begriff Gewässerausbau wird neben der Herstellung, also dem Neubau eines Gewässers, auch seine wesentliche Umgestaltung und seine Beseitigung verstanden. Da sich diese Maßnahmen regelmäßig auf die Natur und den Wasserhaushalt auswirken, bedürfen sie der Planfeststellung bzw. der Plangenehmigung durch die untere Wasserbehörde. Dies gilt auch für die Errichtung von Deich- und Dammbauten. Für das Erfordernis der Planfeststellung/Plangenehmigung ist es unerheblich, ob sich die geplanten Maßnahmen auf das gesamte Gewässer beziehen oder ob nur ein Teilbereich von den Ausbaumaßnahmen betroffen ist.

Hinweis:
Auch die Tatsache, dass mit der geplanten Maßnahme Verbesserungen für Natur und Wasserhaushalt einhergehen, entbindet nicht von der Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungspflicht.

Beispiele für die Herstellung von Gewässern:
Bau von Seen, Teichen, Regenrückhaltebecken, Gräben, Kanälen

Beispiele für die Beseitigung von Gewässern:
Verfüllung oder Verrohrung von Gewässern oder Gewässerteilen

Beispiele für die wesentliche Umgestaltung von Gewässern:
Veränderungen des Wasserstands, des Wasserabflusses, des Selbstreinigungsvermögens, des Naturhaushalts, des Landschaftsbilds, Gewässerbegradigung, Verlegung einzelner Uferabschnitte, Umleitung, Umgestaltung, Überbauung