Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist ein Fachgutachten des behördlichen Naturschutzes. Er stellt rahmenhaft den Zustand von Natur und Landschaft dar, bewertet diesen und schlägt Maßnahmen zu dessen Erhaltung und Entwicklung vor. Die Zielvorstellungen des Landschaftsrahmenplans bieten ein Leitbild, an dem sich künftige Planungen orientieren sollen.

Der Landkreis Cloppenburg ist aufgrund der Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes verpflichtet, für sein Gebiet einen Landschaftsrahmenplan aufzustellen. Der Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Cloppenburg ist das Ergebnis einer flächendeckend nach einheitlichen, vorgegebenen Kriterien vorgenommenen Erhebung und Bewertung des Natur- und Landschaftszustandes und enthält auf rund 400 Seiten gutachtliche Äußerungen über Arten- und Lebensgemeinschaften, das Landschaftsbild und die natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser, Klima/Luft.

Der Landschaftsrahmenplan hat die gesetzlich vorgegebene Aufgabe, die naturschutzfachlichen Belange ausschließlich aus der Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vertreten und nach der Systematik des Gesetzes Ansprüche anderer Fachplanungen, wie z. B. der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung, der Wasserwirtschaft und der Landwirtschaft, (ausdrücklich) unberücksichtigt zu lassen.

Es hatte somit hier keine Abstimmung mit den verschiedenen Fachdisziplinen stattzufinden. Der Landschaftsrahmenplan kann daher - Umkehrschluss - auch nur den Charakter eines Gutachtens haben, nicht den einer (regelnden) Rechtsnorm.

Aus dem Landschaftsrahmenplan allein lassen sich also weder für die Gemeinden und Verbände noch für Grundeigentümer verbindliche Pflichten und Zwänge ableiten.

Der Landschaftsrahmenplan soll ein möglichst aktuelles Gutachten bleiben. Aktuell befindet sich der Landschaftsrahmenplan in der Fortschreibung.