Umweltverträglichkeitsprüfung

Für eine Vielzahl von Vorhaben, bei denen erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten sind, ist im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgeschrieben. Dazu zählen z. B. Autobahnen, Bundesstraßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Deiche, Kläranlagen, Deponien, Hochspannungsleitungen, Industriezonen bzw. -anlagen oder Intensivtierhaltung.

In diesem Verfahren werden die Auswirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, Wasser, Boden, Lärm, Luft, Klima, Kultur- und Sachgüter sowie die Wechselwirkungen untersucht, beschrieben und bewertet. Die Ergebnisse der Umweltverträglichkeitsprüfung sind bei den behördlichen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Bei der UVP muss die Öffentlichkeit beteiligt werden.

Die UVP ist ein unselbstständiger Teil des betreffenden verwaltungsbehördlichen Verfahrens, das der Entscheidung über das jeweilige Vorhaben dient ("Huckepack-Verfahren").

  • An wen muss ich mich wenden?
    Die Zuständigkeit liegt bei der für die jeweilige Zulassung des Vorhabens zuständigen Stelle.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
  • Welche Gebühren fallen an?
    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
  • Welche Fristen muss ich beachten?
    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), in der derzeit gültigen Fassung.
  • Niedersächsisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (NUVPG) vom 30.04.2007 (Nds. GVBl. Nr. 13/2007 S. 179), in der derzeit gültigen Fassung.