Blauzungenkrankheit (Bluetongue)
Die Blauzungenerkrankung ist eine für Menschen ungefährliche Seuche, die ausschließlich Wiederkäuer wie Schafe, Ziegen und Rinder befällt. Auch Fleisch- und Milchprodukte können weiterhin ohne Bedenken verzehrt werden. Die Krankheit wird nicht von Tier zu Tier, sondern durch Stechmücken (Culicoides) übertragen und äußert sich bei den betroffenen Tieren durch:
- Ödeme und vermehrte Blutfülle (Hyperämie) der Kopfschleimhäute. Hiervon sind insbesondere die Schleimhäute des Flotzmauls, der Lippen, Nase, Augenlider und gelegentlich der Ohren betroffen. Fieber und Entzündungen bis hin zu geschwürig veränderten Schleimhäuten (insbesondere des Zahnfleisches) bei Schafen und Rindern begründen einen Verdacht auf das Vorliegen der Blauzungenkrankheit.
- Fieber (6 bis 8 Tage anhaltend)
- Lahmheit, Depression,
- Hyperämie des Genitalbereichs sowie Erosionen an den Zitzen können ebenfalls auftreten.
Schaumiger Speichelfluss, Nasenausfluss (eventuell eitrig) und Atembeschwerden, Lahmheiten und mitunter auch Aborte können beobachtet werden. In schweren Fällen kann es beim Schaf zu einer starken Schwellung und einer blauroten Verfärbung im Maulbereich und an der Zunge kommen (Bluetongue).
Die Inkubationszeit beträgt beim Rind 5 - 12 Tage und beim Schaf 2 - 15 Tage. Die Sterblichkeit der erkrankten Tiere ist je nach Tierart und Region unterschiedlich hoch. Insgesamt liegt sie zwischen 2 und 80%. Bluetongue ist nunmehr in Afrika, im Nahen Osten, auf dem Indischen Subkontinent, in China, den USA, Mexiko, wo die Mücken als Überträger ganzjährig aktiv sind, sowie in den Niederlanden, Belgien und Deutschland klinisch präsent. Ähnliche Krankheitsbilder (Differenzialdiagnose): Maul- und Klauenseuche, Schafpocken, Bovine Virus-Diarrhöe, Virusdurchfall der Rinder (BVD), Bösartiges Katarrhalfieber, durch Pflanzenstoffe verursachte Photosensibilität und Vesikuläre Stomatitis. Weitere Informationen finden Sie im Downloadbereich am Ende der Seite.
Downloads
Bekanntmachung der Tierseuchenbehördlichen Allgemeinverfügung zur Genehmigung der freiwilligen vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Erreger der Blauzungenkrankheit für den Landkreis Cloppenburg
Für Lebensmittel liefernde Tiere zugelassene Repellentien
Empfehlungen zum Schutz von Wiederkäuern vor dem Befall mit Gnitzen
Anmeldung eines Tierseuchenverdachtsfalls.