Tierschutz bei Ferkelkastration, Transport & Schlachtung
Tierschutz bei der Ferkelkastration unter Betäubung mittels Isoflurannarkose
Sachkundenachweis zur Ferkelkastration unter Betäubung mittels Isoflurannarkose
Mit dem Inkrafttreten der Ferkelbetäubungssachkundeverordnung wurde Schweinehaltern ermöglicht, nach Erwerb eines Sachkundenachweises, die Kastration von Ferkeln unter Betäubung mittels Isofluran selbständig durchzuführen. Der Erwerb dieses Sachkundenachweises erfordert zunächst die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang mit theoretischer Prüfung und anschließend eine Praxisphase mit praktischer Prüfung.
Die Theoriekurse werden von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen angeboten, die Praxisphase kann auch vom bestandsbetreuenden Tierarzt begleitet werden. Die praktische Prüfung wird von einem eigens dafür bestellten Prüfer im landwirtschaftlichen Betrieb oder von Tierärzten der Landwirtschaftskammer in einem Kammerbetrieb abgenommen.
Nach erfolgreichem Abschluss des Lehrgangs mit theoretischer Prüfung und der Praxisphase mit praktischer Prüfung können im Landkreis Cloppenburg ansässige Personen, den Sachkundenachweis beim Landkreis beantragen.
Dazu finden Sie im Download-Angebot einen Antrag, den Sie bitte vollständig ausgefüllt und mit den dort aufgeführten ergänzenden Unterlagen vervollständigt beim Veterinäramt vorlegen.
Informationen zu angebotenen Kursen finden Sie auf folgenden Seiten LWK - Sachkundelehrgang Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose und DEULA Nienburg Sachkundelehrgang zur Ferkelkastration unter Inhalationsnarkose mit Isofluran (siehe Linkliste am Ende dieser Seite).
Tierschutz beim Transport
Die Mitarbeiter des Veterinäramtes überprüfen Transporte mit lebenden Tieren im Rahmen von Exportabfertigungen im Betrieb oder bei Kontrollen auf der Straße gemeinsam mit der Polizei. Hier wird die Einhaltung der Voraussetzungen hinsichtlich der Fahrzeuge (Zulassungsnachweis), der Fahrer (Befähigungsnachweis) und der tierschutzrechtlichen Vorgaben für die beförderten Tierarten überprüft.
Die EG Verordnung 1/2005, gültig seit dem 5.Januar 2007, regelt den Transport lebender Wirbeltiere, der in Verbindung mit einer wirtschaftlichen Tätigkeit steht. Nationale Gesetze ergänzen die Anforderungen an die Transporteure und die Transportpraxis. (- Tierschutztransportverordnung)
So benötigen Fahrer von Tiertransporten, wenn Sie mehr als 65 km fahren, einen Befähigungsnachweis, der nach einer entsprechenden Schulung in dafür zugelassenen Einrichtungen beim zuständigen Veterinäramt beantragt werden kann.
Personen mit bestimmten abgeschlossenen Berufsausbildungen (Fleischer, Landwirt, Pferdewirt, Tierpfleger, Tierwirt oder Personen mit einem abgeschlossenen Studium (Landwirtschaft oder Tiermedizin) können ebenfalls den Befähigungsnachweis nach erfolgreicher Teilnahme an einem Ergänzungslehrgang erlangen. Ob ihre Ausbildung anerkannt wird, ist vorher mit dem für den Wohnort zuständigen Veterinäramt abzuklären. Dieses muss prüfen, ob im Rahmen der Ausbildung die entsprechenden Lehrinhalte vermittelt und geprüft wurden.
Nach erfolgreicher Teilnahme am Lehrgang erhalten Sie eine Bescheinigung, mit der Transporteure aus dem Landkreis Cloppenburg die Ausstellung des Befähigungsnachweises mit dem im Downloadangebot bereitgestellten Formular beantragen können. Bitte fügen Sie eine Kopie der Teilnahmebescheinigung bei. Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung stellt Ihnen dann den EU-weit gültigen Befähigungsnachweis in deutscher und englischer Sprache aus.
Tierschutz bei der Schlachtung
Die Tierschutzvorschriften bei der Schlachtung von Tieren ergeben sich aus der Tierschutzschlachtverordnung. Die Unterbringung von Tieren in der Schlachtstätte ist dort ebenso geregelt wie die Betäubungs- und Schlachtverfahren. Für die Überwachung des schonenden Umganges mit Schlachttieren werden die Einrichtungen vom amtlichen Tierarzt regelmäßig geprüft, insbesondere zur Sicherstellung technischer Anforderungen der Betäubung, wie Messung von Stromstärken, Gaskonzentrationen usw. nimmt das Veterinäramt die technischen Sachverständigen des LAVES in Anspruch.
Links (extern)
DEULA Nienburg - Sachkundelehrgang Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose
Homepage der Deutschen Lehranstalt für Agrartechnik (DEULA)Seite aufrufen
LWK - Sachkundelehrgang Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose
Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration zum 1. Januar 2021 rückt näher. Eine mögliche Alternative stellt die Ferkelkastration mittels Inhalationsnarkose dar. Informationen hierzu hält die Seite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen.bereit.Seite aufrufen
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LAVES
Homepage Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LAVESSeite aufrufen
Downloads
Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises gemäß § 6 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen (Ferkelbetäubungssachkundeverordnung - FerkBetSachkV)
Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises gem. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 und § 4 Abs. 2 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
Antragsformular für die Zulassung von Transportunternehmen nach der VO (EG) 1/2005
Antragsformular zur Ausstellung eines Befähigungsnachweis (Sachkunde) für den Transport von Nutztieren
Leitfaden zur Bewertung der Transport- und Schlachtfähigkeit von Schlachtschweinen unter Einbeziehung der Tierschutzindikatoren in Niedersachsen im Rahmen der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung