Erlaubnispflichtige Tätigkeiten
Das Veterinäramt ist zuständig für die Erteilung erforderlicher Erlaubnisse bzw. Sachkundenachweise im Rahmen des Tierschutzrechts für bestimmte Tätigkeiten mit Tieren (z.B. für Betäubung / Schlachtung, Transport / Handel von bzw. mit Tieren, Unterhaltung eines Reit- und Fahrbetriebes etc.)
Für die Zucht und den Handel mit Papageien und Sittichen ist nach dem Tierseuchenrecht (§ 17 g) ebenfalls eine Erlaubnis nötig, die Sie bei Bedarf beim Veterinäramt beantragen können.
Downloads
Antrag auf eine Erlaubnis für die gewerbsmäßige Zucht/Haltung und den Handel mit Tieren nach § 11 des TierSchG.
Antragsformular zur Ausstellung einer Sachkundebescheinung für Masthähnchenhalter nach § 17 (2) TierSchNutztV in der jeweils geltenden Fassung
Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises gem. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 und § 4 Abs. 2 Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
Antragsformular zur Ausstellung eines Befähigungsnachweis (Sachkunde) für den Transport von Nutztieren