Rückstandskontrolle bei Lebensmitteln tierischer Herkunft
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit:
Eine wichtige Aufgabe für den Verbraucherschutz und die Lebensmittelsicherheit hat die Rückstandsüberwachung. Sie soll sicherstellen, dass kein Fleisch und keine anderen Lebensmittel mit gesundheitlich bedenklichen Rückständen von Arznei-, Futter-, und Pflanzenschutzmitteln sowie Umweltkontaminanten wie z.B. Schwermetallen zum Verbraucher gelangen.
Rückstandshöchstmengen:
Rückstände dürfen in Lebensmitteln entweder gar nicht vorkommen (Null -Toleranz), oder für sie sind sogenannte Rückstandshöchstmengen (MRL-Werte, EU-Verordnung 37/2010) festgelegt, die nicht überschritten werden dürfen.
Probenahme in Erzeuger- und Schlachtbetrieben / Nationaler Rückstandskontrollplan:
Im Rahmen der Kontrolle werden Stichproben von lebenden und geschlachteten Tieren auf Rückstände zugelassener und verbotener Substanzen untersucht. Dazu entnehmen Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung sowohl in Erzeuger- als auch in Schlachtbetrieben Blut -, Urin -, Kot - oder Haar- (bei geschlachteten Tieren auch Fleisch- und Organ-) Proben und leiten diese zur Untersuchung an die Veterinärinstitute des Niedersächsiches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LAVES (siehe Linkliste am Ende der Seite) weiter.
Nachweis von Rückständen:
Beim Nachweis von Rückständen und bei begründetem Verdacht darauf werden Ermittlungen zur Ursache der Rückstandsbelastung im Erzeugerbetrieb eingeleitet. Verantwortlichen der Betriebe kann die Abgabe von Tieren zur Schlachtung versagt werden; ihnen drohen Bußgeld- bzw. Strafverfahren.
Links (extern)
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LAVES
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