Großraum- & Schwertransporte
Großraum- und Schwertransporte werden mit Fahrzeugen durchgeführt, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Maße und Gewichte überschritten werden.
Diese Fahrzeuge benötigen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die unter Vorlage eines TÜV-Gutachtens vom Landkreis Cloppenburg erteilt wird.
Zusätzlich muss für den eigentlichen Transport eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt werden.
Für die Durchführung von Transporten, bei denen lediglich die Ladung zu einer Überschreitung der gesetzlich vorgeschriebenen Maße führt, ist eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO erforderlich.
Änderung der Gebührenordnung für den Straßenverkehr (GebOSt) mit Wirkung vom 01.01.2021:
Bis zum 31.12.2020 berechnet der Landkreis Cloppenburg als Genehmigungs-/Erlaubnisbehörde die Verwaltungsgebühren nach der Ziffer 263 der GebOSt vom 25.01.2011.
Die 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.04.2020 beinhaltet auch eine Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Die neuen Berechnungsgrundlagen gemäß der Gebühren-Nr. 263.1 für die Ermittlung der Verwaltungsgebühren werden bundeseinheitlich zugrunde gelegt.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte dem PDF-Dokument 54..Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.04.2020 (Seite 8 ff. zur GebOSt) (siehe Downloads am Ende dieser Seite) oder der Internetseite VEMAGS Gebührenrechner (siehe Linkliste am Ende dieser Seite).
Links (extern)
VEMAGS Gebührenrechner
Der VEMAGS Gebührenrechner unterstützt Sie bei der Ermittlung der Gebühren, die voraussichtlich für den Erlaubnis- und Genehmigungsbescheid erhoben werden.Seite aufrufen
Downloads
Antrag und Bescheid für die Durchführung von Großraum- und-oder Schwerverkehr über die Beförderung von Ladungen mit überhöhten Abmessungen und/oder Gewichten (BUS)
54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.04.2020 aus dem Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil ! Nr. 19, ausgegeben am 27. April 2020