Vereinswesen
Der Landkreis Cloppenburg ist zuständig für Ausländervereine( Vereine deren Mitglieder oder Leiter sämtlich oder überwiegend Ausländer sind)und ausländische Vereine (Vereine, deren Sitz im Ausland liegt). Diese müssen sich anmelden und haben zusätzlich eine Auskunftspflicht.
Für die Anmeldungen von Ausländervereinen und ausländischen Vereinen werden folgende Unterlagen benötigt:
- die Satzung oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins,
- Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen,
- Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat.