Namensangelegenheiten
Ein Vor- oder Familienname darf nur geändert werden, wenn es einen wichtigen Rechtfertigungsgrund gibt. Die Änderung eines Namens setzt einen Antrag voraus. Folgende Unterlagen sind notwendig:
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- eine Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
- eine Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- ein Führungszeugnis für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben
- ggfls. ein Nachweis der Sorgerechtsregelung und Zustimmungserklärungen Beteiligter
- ein aktueller Einkommensnachweis des Antragstellers (Spätaussiedler legen zusätzlich beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden und der deutschen Übersetzung sowie den Registrierschein des Bundesversorgungsamtes vor)
Zuständig ist der Landkreis Cloppenburg für die Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Cloppenburg mit Ausnahme der Städte Cloppenburg und Friesoythe haben.