Zulassung von Neufahrzeugen

Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden. - bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads)
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: : 27,60 EUR plus Kennzeichen (Bei Wunschkennzeichen zzgl. 10,20 EUR plus ggf. Reservierungsgebühr i. H. v. 2,60 EUR)
Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dies in der Schilderfirma vor Ort hergestellt werden.
Rechtsgrundlagen (Allgemein):
- § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Downloads
Antrag Kfz.-Zulassung mit Vollmacht und SEPA-Einzugsermächtigung
Vollmacht für die Weitergabe eines im Rahmen der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichens