Zulassung von Import- oder Reimportfahrzeugen
Neufahrzeuge aus dem EU-Ausland (innergemeinschaftlicher Erwerb)

Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021. - bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
- Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
- Vorhandene ausländische Fahrzeugpapiere
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung)
- Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung)
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads am Ende der Seite)
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads am Ende der Seite) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 27,60 EUR - 58,60 EUR plus Kennzeichen (bei Wunschkennzeichen zzgl. 10,20 EUR plus Reservierungsgebühr i. H. v. 2,60 EUR)
Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dies in der Schilderfirma vor Ort hergestellt werden.
Gebrauchte Fahrzeuge aus dem EU-Ausland
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021. - bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
- Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
- Vorhandene ausländische Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen. Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland können nur zugelassen werden, wenn die Zulassungsbescheinigung im Original vorgelegt wird. In Frankreich ist es das certificat d'immatriculation, in Italien die Carta di circolazione usw.
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung)
- ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung)
- gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder ggf. Vollabnahme nach § 21 StVZO und gültige Abgasuntersuchung (Fahrzeug ohne Papiere)
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads am Ende der Seite)
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads am Ende der Seite) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 27,60 EUR - 58,60 EUR plus Kennzeichen (bei Wunschkennzeichen zzgl. 10,20 EUR plus Reservierungsgebühr i. H. v. 2,60 EUR)
Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dies in der Schilderfirma vor Ort hergestellt werden.
Neu- und Gebrauchtfahrzeuge aus dem Nicht-EU-Ausland

Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021. - bei Firmen Handelsregisterauszug und aktuelle Gewerbeanmeldung sowie eine Personalausweiskopie des Geschäftsführers bzw. Prokuristen. Im Falle einer GbR beachten Sie bitte die Einverständniserklärung unten in den Downloads.
- Versicherungsbestätigung (eVB Code zum Abruf)
- Vorhandene ausländische Zulassungsbescheinigung und Kennzeichen. Gebrauchtfahrzeuge aus dem Ausland können nur zugelassen werden, wenn die Zulassungsbescheinigung im Original vorgelegt wird. Bei US-Fahrzeugen ist es das Certificate of Title.
- Nachweis der Verfügungsberechtigung (Original-Kaufvertrag oder Original-Rechnung)
- ggf. Nachweis der EG-Typgenehmigung im Original (Übereinstimmungsbescheinigung/COC-Bescheinigung)
- gültige Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung oder ggf. Vollabnahme nach § 21 StVZO und gültige Abgasuntersuchung
- Zollbescheinigung
- Einzugsermächtigung für KFZ-Steuer (siehe Downloads am Ende der Seite)
Falls Sie für eine andere Person eine Zulassung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads am Ende der Seite) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 27,60 EUR - 58,60 EUR plus Kennzeichen (bei Wunschkennzeichen zzgl. 10,20 EUR plus Reservierungsgebühr i. H. v. 2,60 EUR)
Die Kennzeichen können für 16,00 EUR in der Zulassungsbehörde erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dies in der Schilderfirma vor Ort hergestellt werden.
Rechtsgrundlagen (Allgemein):
- § 6 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Downloads
Antrag Kfz.-Zulassung mit Vollmacht und SEPA-Einzugsermächtigung
Einverständniserklärung für die Kfz-Zulassung auf eine GbR
Vollmacht für die Weitergabe eines im Rahmen der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichens