Vergabe eines neuen Kennzeichens bzw. Ersatzkennzeichens
Vergabe eines neuen Kennzeichens (Diebstahl oder Verlust)

Bei Verlust der Kfz-Kennzeichenschilder durch Diebstahl oder Verlust, ist immer eine Umkennzeichnung und damit die Vergabe eines neuen Kennzeichens erforderlich, da das gestohlene bzw. verlorene Kennzeichen in die bundesweite Fahndung gegeben wird, um Missbrauch auszuschließen. Für eine Umkennzeichnung (neue Kennzeichenschilder) benötigen Sie folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten können nicht anerkannt werden. - Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- bei Verlust oder Diebstahl nur eines Kennzeichens das zweite Kennzeichen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
- Evtl. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für schwere Nutzfahrzeuge und ähnliche
- eVB-Nr. (bei Änderung des Halters)
- Verlusterklärung des Halters
Falls Sie für eine andere Person eine Änderung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 27,60 EUR plus Kennzeichen (bei Wunschkennzeichen 10,20 EUR mehr; sind Sie nicht mehr im Besitz der seit dem 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere, erhöhen sich die Kosten um 8,70 EUR.)
Die Kennzeichen können in der Zulassungsbehörde zum Preis von 16,00 EUR erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dies in der Schilderfirma vor Ort hergestellt werden (Kosten erfragen Sie bitte dort).
Ersatzkennzeichen für ein beschädigtes Kennzeichen (neu!)
Sollte ein Kennzeichen, z.B. nach einem Umfall, beschädigt sein und Sie benötigen hierfür ein neues, ist auch das zweite Kennzeichen mitzubringen, da auf beiden Kennzeichen seit dem 01.01.2015 neue Landkreis-Klebesiegel angebracht werden müssen.
Kosten:
Schild Vorne: 4,30 EUR
Schild Hinten: 4,80 EUR
Beide Schilder: 6,00 EUR
Zusätzlich fällt eine Gebühr für die Prägung des Kennzeichens bei den örtlichen Schilderprägern an. Die Gebühren sind dort zu erfragen.
Wünschen Sie zusätzlich eine neue ZBI zwecks Online-Außerbetriebssetzung, so erhöhen sich die Kosten um 11,70 EUR (Sofern Sie noch nicht im Besitz der ab 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere sind, erhöhen sich die Kosten um 8,70 EUR. Es ist der Fahrzeugbrief mit vorzulegen!)
Rechtsgrundlagen (Allgemein):
- § 30 Abs. 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Downloads
Antrag Kfz.-Zulassung mit Vollmacht und SEPA-Einzugsermächtigung
Erklärung über den Verlust von Kennzeichenschildern