Umkennzeichnung

Sie benötigen folgende Unterlagen:
- gültigen Personalausweis oder
Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
Kopien von Ausweisdokumenten sind bei Zulassungen durch gewerbliche Kfz-Händler möglich. Beachten Sie hierfür bitte unseren Infobrief 02/2021. - Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Kennzeichen
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung (Original-Gutachten)
- Evtl. Nachweis über eine gültige Sicherheitsprüfung für schwere Nutzfahrzeuge und ähnliche
Falls Sie für eine andere Person eine Änderung beantragen wollen, benötigen Sie deren schriftliche Vollmacht (siehe Downloads) und deren gültigen Personalausweis oder deren Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Bringen Sie auch bitte Ihren eigenen Ausweis mit.
Kosten: 29,50 EUR plus Kennzeichen (bei Wunschkennzeichen 10,20 EUR mehr; sind Sie nicht mehr im Besitz der seit dem 01.10.2005 gültigen Fahrzeugpapiere, erhöhen sich die Kosten um 8,90 EUR.)
Die Kennzeichen können in der Zulassungsbehörde zum Preis von 16,00 EUR erworben werden. Falls Sie ein Wunschkennzeichen haben möchten, kann dies in der Schilderfirma vor Ort hergestellt werden (Kosten zur Zeit 32,00 EUR).
Hinweis: Sofern Sie ein Fahrzeug außer Betrieb setzen und dessen Kennzeichen auf ein neues Fahrzeug übernehmen möchten, ist nach erfolgter Außerbetriebsetzung und Umkennzeichnung eine Rückfahrt mit dem alten Fahrzeug nicht zulässig.
Haben Sie Ihr Kennzeichen verloren, klicken Sie zum Abschnitt Vergabe eines neuen Kennzeichens (Diebstahl oder Verlust).
Rechtsgrundlagen (Allgemein):
- § 30 Abs. 9 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
Downloads
Antrag Kfz.-Zulassung mit Vollmacht und SEPA-Einzugsermächtigung
Vollmacht für die Weitergabe eines im Rahmen der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichens