Waffen-, Munitions- & Sprengstoffwesen
Der Umgang mit Waffen und Munition ist gesetzlich geregelt und bedarf einer Erlaubnis. Diese ist an enge Bestimmungen geknüpft. So müssen Antragsteller u.a. das 18. Lebensjahr vollendet und eine waffenrechtliche Sachkunde sowie ein Bedürfnis zum Umgang nachgewiesen haben. Das Ordnungsamt des Landkreises Cloppenburg ist zuständig für die Erteilung von waffenrechtlichen Erlaubnissen für die Personen, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Cloppenburg haben. Ausgenommen sind die Bereiche der Städte Cloppenburg und Friesoythe, hier sind die Ordnungsämter der Städte Cloppenburg bzw. Friesoythe zuständig.
Für die Erteilung einer Erlaubnis müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck
- bei Jägern: ein gültiger Jagdschein
- bei Erben: ein Erbnachweis (Testament), eine Kopie der Sterbeurkunde
- bei Sammlern: ein Sachkundennachweis; ein Nachweis über die kulturhistorische Bedeutung des beantragten Sammelgebietes
- bei Sportschützen: ein Sachkundennachweis und ein Nachweis der mindestens 1-jährigen regelmäßigen Teilnahme am Schießsport (Verbandsbescheinigung); (erwerben Sportschützen großkalibrige Schusswaffen, muss auch bei Antragstellern die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorgelegt werden.
Allgemein werden von den Sachbearbeitern folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Waffenbesitz
- Schießerlaubnisse
- Schießstättenerlaubnisse und Überprüfungen
- Kleiner Waffenschein
Zum Erwerb des Treibladungspulvers (meist Nitrozellulose- oder Schwarzpulver) wird eine Erlaubnis benötigt, für den nichtgewerblichen Bereich eine Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes. Um diese zu erhalten, muss der Besuch eines anerkannten Lehrgangs (vorgeschriebene Dauer mindestens 2 Tage) nachgewiesen werden. An einem solchen Lehrgang darf nur teilnehmen, wer über eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach Sprengstoffgesetz verfügt.
Downloads
Anzeige des Überlassens von Schusswaffen durch eine Privatperson (BUS)
Anzeige über Waffenerwerb - Vorlage der Waffenbesitzkarte zur Eintragung (BUS)
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (Waffenbesitzkarte, Erwerbsberechtigung, Munitionserwerb) (BUS)
Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Umgang und Erwerb von explosionsgefährlichen Stoffen gemäß § 27 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 34 Abs. 2. der 1. VO zum Sprengstoffgesetz (SprengG)
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zum Betrieb einer Schießstätte gemäß § 27 des Waffengesetzes (BUS)
Antragsformular auf Erteilung einer Schiesserlaubnis gem. Waffengesetz (WaffG)
Antrag auf Erteilung - Verlängerung eines europäischen Feuerwaffenpasses (BUS)
Antrag auf Änderung des europäischen Feuerwaffenpasses
Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines nach § 10 Abs. 4 Satz 4 WaffG (BUS)
Merkblatt zum "Kleinen Waffenschein". Zum Führen einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalpistole, mit dem eingeprägten PTB-Zulassungszeichen, bedarf es seit dem 01.04.2003 eines "Kleinen Waffenscheins".
Merkblatt über den Verkauf und die Aufbewahrung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorien F1 und F2 im Einzelhandel zum Jahreswechsel 2020/2021
Aufbewahrung von Waffen und Munition i. S. d. WaffG
Transportbescheinigung für die vorübergehende Überlassung erlaubnispflichtiger Schusswaffen und/oder Munition für Sportschützen (§ 12 Abs. 1 Nr. 3 b i. V. m. § 12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG)