Schonzeit Schwarzwild
Verordnung über die Aufhebung der Schonzeiten für Schwarzwild im Landkreis Cloppenburg
Aufgrund des § 26 Abs. 2 des Niedersächsischen Jagdgesetzes (NJagdG) vom 16.03.2001 (Nds. GVBl. Seite 100), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.06.2016 (Nds. GVBl. Seite 114), hat der Kreistag des Landkreises Cloppenburg in seiner Sitzung am 13.03.2018 folgende Verordnung beschlossen:
§ 1
Die Schonzeit für Schwarzwild wird aus Gründen der Seuchenbekämpfung mit Ausnahme führender Bachen, deren Frischlinge noch gelbe Längsstreifen aufweisen, aufgehoben.
§ 2
Die Verordnung tritt am Tage nach der Veröffentlichung gemäß der Hauptsatzung des Landkreises Cloppenburg in Kraft.
Johann WImberg
Landrat
Verkündet am 17.03.2018
In Kraft getreten 18.03.2018