Jagdbehörde
Die Jagdbehörde ist u.a zuständig für Jagdscheinerteilungen, die Prüfung von Jagdpachtverträgen und Genossenschaftssatzungen sowie von Jagdan- und abgliederungen.
Anträge auf Ausstellung von Jagdscheinen können beim Ordnungsamt des Landkreises Cloppenburg gestellt werden. Dafür sind vorzulegen:
- ein vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck (bei Jugendlichen Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters erforderlich)
- eine bestandene deutsche Jägerprüfung (Prüfungszeugnis) oder letzten Jagdschein
- eine Jagdhaftpflichtversicherung
- gegebenenfalls ein Lichtbild
Für die Jagerprüfung gelten folgende Voraussetzungen:
- Zuverlässigkeit
- bei Jugendlichen (mindestens 15 Jahre) eine Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
- eine Haftpflichtversicherung für Waffengebrauch
- Hauptwohnung im Gebiet des Landkreises Cloppenburg
Anfallende Gebühren und Abgaben | |
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Jahresjagdschein für ein Jahr: | 75,00 EUR |
Jahresjagdschein für drei Jahre: | 190,00 EUR |
Jahresjugendschein: | 30,00 EUR |
Tagesjagdschein: | 25,00 EUR |
Zur Jagd befugt sind Personen, die im Besitz eines gültigen und auf sich ausgestellten Jagdscheines sind. Die Ersterteilung ist von der bestandenen deutschen Jägerprüfung abhängig. Diese Jägerprüfung findet einmal jährlich statt. Sie besteht aus dem jagdlichen Schießen sowie einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil. Die Anmeldung für die Teilnahme an einer Jägerprüfung kann bei der Jagdbehörde ebenfalls vorgenommen werden.
Downloads
Abschussliste nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und § 25 NJagdG - gleichzeitig Jagdstatistik -
Abschussplan für Damwild nach § 21 Abs. 2 des Bundesjagdgesetzes und § 25 NJagdG -
Der Abschussplan für Rehwild
Ich beantrage die Ausstellung/Verlängerung eines Drei-Jahresjagdscheines, eines Jahresjagdscheines, eines Tagesjagdscheines. Achtung: Bitte PASSBILD mitbringen bei erstmaliger Ausstellung und falls der Jagdschein nicht mehr verlängert werden kann.
Vordruck eines Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung (§ 23 NJagdG)
Sämtliche Hausschlachtungstiere (Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen usw.) sowie Haarwild wie Wildschweine, Damwild usw. aus Gattergehegen unterliegen der Schlachttier- und Fleischuntersuchung. Hier finden Sie die Fleischuntersuchungslandbezirke und die dazugehörigen Ansprechpartner im Landkreis Cloppenburg.
Muster eines Jagdpachtvertrags
Vordruck für eine Erklärung des Jagdpächters nach § 20 NJagdG zum Jagdpachtvertrag über einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bzw. Eigenjagdbezirk
Jagdzeiten Niedersachsen, Gültig ab 25.01.2021