Fahrerlaubnis-Mindestalterregelungen ab 19.01.2013
Klasse | Mindestalter | Beschränkungen |
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AM | 16 Jahre | |
A1 | 16 Jahre | |
A2 | 18 Jahre | |
A |
a) 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, |
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B, BE |
a) 18 Jahre
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Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat |
C1, C1E | 18 Jahre | |
C, CE |
a) 21 Jahre
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Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur bei Fahrten im Inland und im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses Gebrauch gemacht werden darf. Die Auflagen entfallen, wenn der Fahrerlaubnisinhaber das Mindestalter nach Buchstabe a erreicht hat oder die Ausbildung nach Buchstabe b abgeschlossen ist. |
D1, D1E |
a) 21 Jahre
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Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur
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D, DE |
a) 24 Jahre
d) 20 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach
e) 18 Jahre für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung nach Buchstabe d im Linienverkehr bis 50 km. |
Bis zum Erreichen des nach Buchstabe a vorgeschriebenen Mindestalters ist die Fahrerlaubnis mit den Auflagen zu versehen, dass von ihr nur
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T | 16 Jahre | |
L | 16 Jahre |