Staatsangehörigkeitsrecht
Wichtige Informationen: |
Nach § 30 Abs. 1 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) wird das Bestehen bzw. Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Grundsätzlich reicht als Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit ein gültiger Personalausweis oder Reisepass aus. Für den Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit, kann es jedoch erforderlich sein, einen Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen. In begründeten Ausnahmefällen stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde auf Antrag einen Staatsangehörigkeitsausweis aus.
Kosten: |
|
---|---|
Staatsangehörigkeitsausweis | 25,00 EUR |