Einbürgerung
Wichtige Informationen: |
Sie leben bereits seit geraumer Zeit in Deutschland und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben? §§ 8-10 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) ermöglicht es, durch Einbürgerung deutsch zu werden. Grundsätzlich müssen hierfür folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit (Nachweis durch identitätsklärende Dokumente aus dem Heimatland)
- Besitz eines gültigen Nationalpasses (außer bei anerkannten Flüchtlingen oder Asylberechtigten)
- Achtjähriger rechtmäßiger Aufenthalt (unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verkürzung auf sechs bzw. sieben Jahre erfolgen, bei deutschem Ehegatten ist ein dreijähriger rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich)
- Sprachzertifikat B1 oder erfolgreicher Schulabschluss
- bestandener Einbürgerungstest oder erfolgreicher Schulabschluss
- Sicherung des Lebensunterhalts (Vorlage von aktuellen Lohnabrechnungen und Arbeitsvertrag oder aber aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung oder Sozialleistungsbescheid)
- Keine erhebliche Straffälligkeit
Zusätzlich zu den o.g. Unterlagen, reichen Sie bitte noch folgende Unterlagen ein:
- Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Einbürgerungsantrag
- elektronischer Aufenthaltstitel
- aktuelles Passbild
- handschriftlicher Lebenslauf (nicht tabellarisch)
- aktuelle Meldebescheinigung
- Schulzeugnisse
- Nationalpass
- Geburtsurkunde und ggf. Heiratsurkunde
In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen angefordert werden. Ich bitte Sie daher, sich vor Antragstellung an die zuständige Sachbearbeiterin zu wenden.
Die Miteinbürgerung von minderjährigen Kindern ist unter Umständen möglich. Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, müssen einen eigenen Antrag auf Einbürgerung stellen.
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 StAG ist grundsätzliche Voraussetzung für die Einbürgerung, dass die bisherige Staatsangehörigkeit aufgegeben wird bzw. mit der Einbürgerung verloren geht. Hierbei kann es länderspezifisch Ausnahmen geben. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld, ob Sie Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten können.
Im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens ist es erforderlich, dass Sie sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Hierfür lesen Sie sich das unten bereitgestellte Informationsblatt sorgfältig durch. Bei Fragen, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erhalten schriftlich einen Termin, um das Bekenntnis abzugeben.
Kosten: |
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Einbürgerung | 255,00 EUR |
Miteinbürgerung | 51,00 EUR |
Ablehnung des Antrags | 191,25 EUR |
Rücknahme des Antrags | 63,75 EUR |