Finanzen
Haushaltssatzung des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 112 NKomVG hat der Kreistag in der Sitzung am 19.12.2017 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
1 im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | |
---|---|
1.1 der ordentlichen Erträge auf | 284.929.400,00 EUR |
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf | 283.819.200,00 EUR |
1.3 der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 EUR |
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0,00 EUR |
2 im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | |
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 279.824.700,00 EUR |
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 266.730.600,00 EUR |
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 9.026.400,00 EUR |
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 35.044.600,00 EUR |
2.5 der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 E |
2.6 der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 2.400.000,00 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 32.652.000,00 EUR festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2017 auf 40 v. H. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie 90 v. H. von den Schlüsselzuweisungen des Landes an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden festgesetzt.
§ 6
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten im Sinne des § 117 NKomVG als unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 30.000,00 EUR nicht übersteigen.
Cloppenburg, den 19. Dezember 2017
Landkreis Cloppenburg
Johann Wimberg
Landrat
II. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 NKomVG sowie § 15 NFAG erforderlichen Genehmigungen sind durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 26.01.2018 unter dem Aktenzeichen 32.15-10302-453 (2018) erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 NKomVG in der Zeit vom 08.02.2018 bis 16.02.2018 während der Öffnungszeiten im Kreishaus, Zimmer 1.079, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg, öffentlich aus.
Cloppenburg, den 06.02.2018
Landkreis Cloppenburg
Der Landrat
In Vertretung
Ludger Frische
Downloads
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2018
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2017
Nachtragshaushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2016
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2016
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2015
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2014
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2013
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