Finanzen
Haushaltssatzung des Landkreises Cloppenburg für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des § 112 NKomVG hat der Kreistag in der Sitzung am 04.03.2021 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1 im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | |
---|---|
1.1 der ordentlichen Erträge auf | 295.821.800,00 EUR |
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf |
310.443.000,00 EUR |
1.3 der außerordentlichen Erträge auf | 0,00 EUR |
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf |
0,00 EUR |
2 im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | |
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 290.271.200,00 EUR |
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit |
291.474.100,00 EUR |
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 24.115.500,00 EUR |
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 64.585.420,00 EUR |
2.5 der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 EUR |
2.6 der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit |
1.350.000,00 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 20.450.000,00 EUR festgesetzt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Der Umlagesatz für die Kreisumlage wird für das Haushaltsjahr 2021 auf 33 v. H. der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer und des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie 90 v. H. von den Schlüsselzuweisungen des Landes an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden festgesetzt.
§ 6
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten im Sinne des § 117 NKomVG als unerheblich, wenn sie im Einzelfall den Betrag von 30.000,00 EUR nicht übersteigen.
Cloppenburg, den 04. März 2021
Landkreis Cloppenburg
Johann Wimberg
Landrat
II. Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 119 Abs. 4 und 120 Abs. 2 NKomVG sowie § 15 NFAG erforderlichen Genehmigungen sind durch das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport am 01.04.2021 unter dem Aktenzeichen 32.97-10302-453 (2021) erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 NKomVG in der Zeit vom 14.04.2021 bis einschließlich 22.04.2021 während der Öffnungszeiten im Kreishaus, Zimmer 1.082, Eschstraße 29, 49661 Cloppenburg, öffentlich aus. Ein Termin zur Einsichtnahme ist vorab unter der Telefonnummer 04471/15-105 zu vereinbaren.
Cloppenburg, den 09.04.2021
Landkreis Cloppenburg
Der Landrat
Johann Wimberg
Downloads
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2021
Nachtragshaushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2018
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2020
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2019
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2018
Nachtragshaushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2018
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2017
Nachtragshaushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2016
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2016
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2015
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2014
Haushalt des Landkreises Cloppenburg Haushaltsjahr 2013
Bankverbindung (IBAN- und BIC-Nummern) des Landkreises Cloppenburg.